Flugbetrieb, Sicherheit und Planung
Das Ministerium als oberste Luftfahrtbehörde
Das Ministerium ist verantwortlich für die Aufsicht über den Flugbetrieb auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück. Die Aufsicht über alle anderen Flugplätze wurde an die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf übergeben.
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Das Ministerium als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen ist sicher, auf dem Boden und in der Luft. Um diese Sicherheit zu garantieren, hat der Gesetzgeber Regelungen zur Luftsicherheit und zur Flugsicherheit getroffen. Es gehört zu den Aufgaben der Luftsicherheit, Gefahren von außen frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen und Gefahrenpotentiale auszuschließen. Die Verkehrsflughäfen sind zur Sicherung ihres Flughafengeländes verpflichtet, insbesondere soll der unberechtigte Zutritt zu den Sicherheitsbereichen verhindert werden. Die Sicherheitsmaßnahmen der Flughafenbetreiberinnen und Flughafenbetreiber werden in einem als vertraulich eingestuften Luftsicherheitsprogramm dargestellt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Für die Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück obliegt die Prüfung und Genehmigung des Luftsicherheitsprogramms dem für Verkehr zuständigen Ministerium.
In Abgrenzung dazu dient die Flugsicherheit dem gefahrlosen und sicheren Flugverkehr in technischer und betrieblicher Sicht. So unterliegt der bauliche Zustand und Betrieb von Flugplätzen strengen gesetzlichen Regeln, die die zuständigen Behörden fortlaufend überwachen. Das gilt für Flugplätze aller Größenordnungen, vom Internationalen Verkehrsflughafen bis zum Segelfluggelände. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist hierfür hauptverantwortlich. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind hierbei das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) – bundesrechtliche Regelungen, die den Rahmen für die Arbeit des Ministeriums als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes setzen.
Planfeststellungsverfahren für den Verkehrsflughafen Düsseldorf
Informationen zur dritten Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit ab dem 02.09.2026 zum angepassten Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH durch die Bezirksregierung Düsseldorf (Anhörungsbehörde) finden Sie unter den u.g. Links:
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Link für den Abruf der digitalen Unterlagen unter beteiligung.nrw