wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Wer macht was - Wasserverbände

Kläranlage.

Wer macht was - Wasserverbände

Von der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserreinigung bis zur Unterhaltung von Gewässern und Deichen – Wasserverbände nehmen in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl zum Teil staatlicher Aufgabe wahr.

Sondergesetzliche Wasserverbände

Die sogenannten sondergesetzlichen Wasserverbände nehmen gesetzlich übertragene, staatliche Aufgaben im Rahmen der Wasserwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wahr, wie zum Beispiel die Reinigung von Abwasser, die Renaturierung, Pflege und Entwicklung von Gewässern. Um sicher zu stellen, dass diese wasserwirtschaftlichen Aufgaben landeseinheitlich wahrgenommen werden, unterstehen die sondergesetzlichen Wasserverbände der direkten Aufsicht des NRW-Umweltministeriums. Diese Aufsicht stellt sicher, dass der Verband die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten nach geltendem Recht und im Einklang mit den wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes erfüllt.

Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz des Bundes

Den Wasser- und Bodenverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz des Bundes fallen in Nordrhein-Westfalen die unterschiedlichsten Aufgaben zu. So gibt es Deichverbände, die den Schutz von Leben und Eigentum vor Hochwasser zur Aufgabe haben. Andere Verbände wenden sich Aufgaben wie der Unterhaltung und Abflussregelung von Gewässern, der Trink- und Brauchwasserversorgung oder der Feldberegnung zu. Je nach Lage des Verbandssitzes des einzelnen Wasser- und Bodenverbandes üben die Bezirksregierungen oder die Landräte die direkte Aufsicht über diese Wasser- und Bodenverbände aus. Sie stellen sicher, dass die Wasser- und Bodenverbände ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Einklang mit dem geltenden Recht erfüllen. Die oberste Aufsicht liegt beim NRW-Umweltministerium.

Bilgenentwässerungsverband (BEV)

Der Bilgenentwässerungsverband ist ein Wasserverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes des Bundes, der dem Schutz der deutschen Binnenwasserstraßen vor Verunreinigungen durch Schiffsabfälle dient. Seit 2011 organisiert der BEV auf der Basis eines Staatsvertrages bundesweit die Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle. Die betroffenen Bundesländer haben dem NRW-Umweltministerium die Ausübung der Rechtsaufsicht übertragen.

Weitere Informationen: