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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Wer macht was - Bodenschutz

Verwaltung.

Wer macht was - Bodenschutz

Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.

Boden und Flächen

Der Boden ist zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes und zugleich Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Die Neubildung eines Zentimeters Boden dauert 200 bis 300 Jahre. Zerstört man diese Struktur, ist sie an dieser Stelle nicht wiederherzustellen. Flächenverbrauch ist daher häufig mit unwiederbringlichen Zerstörungen des natürlichen Grund und Bodens und dem unumkehrbaren Verlust unverbauter Landschaftsräume verbunden.

Untere Bodenschutzbehörden als Ansprechpartner vor Ort

Erste Ansprechpartner bei Problemen vor Ort sind die unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Daneben bestehen Sonderzuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg für bergbaubedingte Altlasten, der Landwirtschaftskammer für die Beratung zur "Guten fachlichen Praxis" nach Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 17 BBodSchG) sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und des Geologischen Dienstes für Boden- und Altlasteninformationen. In den Bereichen Altlastensanierung und Flächenrecycling ist außerdem der "AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung" tätig.

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)

Die LABO ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK), in dem die für den Bodenschutz zuständigen obersten Behörden der Länder und des Bundes zusammenarbeiten. Sie berät die UMK und die Konferenz der Amtschefs der Umweltministerien des Bundes und der Länder und bearbeitet deren Aufträge. Darüber hinaus begleitet die LABO die Entwicklung des Bodenschutzes und des Bodenschutzrechts und unterstützt den Erfahrungsaustausch zwischen dem Bund und den Ländern. Die LABO strebt insbesondere einen einheitlichen Vollzug des Bodenschutzrechts an und unterbreitet Vorschläge für eine einheitliche Weiterentwicklung.