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Umweltschecks

Vater und Sohn mit Gießkanne

Umweltschecks

Täglich setzen sich zahlreiche Freiwillige in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für einen erfolgreichen Naturschutz ein. Durch die Einführung der Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen" soll eine unbürokratische Unterstützung kleiner Projekte in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden.

Täglich setzen sich zahlreiche Freiwillige in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für einen erfolgreichen Naturschutz ein. Dieses bürgerliche Engagement von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft engagieren, leistet durch praktische Naturschutzarbeit einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung unseres Naturerbes und zur Stärkung des Bewusstseins für Naturschutzbelange in unserer Gesellschaft.

Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig. 

Was wird gefördert? 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.

Antragstellung/ Fristen

Anträge können ab dem 14.11.2024 und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über das Online Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist der 30.11.2024. Vollständige Anträge werden durch das Ministerium in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Die Vorhaben müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.