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Ausgleichszahlungen Natura2000
Die Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen wird für landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandflächen in NATURA 2000-Gebieten und in bestimmten Naturschutzgebieten gewährt. Die Förderung ist Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans. Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere die Grünlandbewirtschaftung in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten aufrechtzuerhalten, um damit wichtige Beiträge für den Biotop- und Artenschutz zu leisten.
Anträge an die Landwirtschaftskammer
Zuständige Behörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle). Ansprechpartner sind auch die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, die unteren Naturschutzbehörden und die Biologischen Stationen.