Radon
Radon – natürliche Radioaktivität in der Umwelt
Radon entsteht im Erdboden durch den Zerfall radioaktiven Urans, das seit der Erdentstehung als natürlicher Bestandteil in der Erdkruste enthalten ist. Da Radon gasförmig ist, kann es aus dem Boden entweichen und in die Atmosphäre gelangen.
Radon ist radioaktiv. Beim Zerfall entstehen neben der alpha-Strahlung auch Folgeprodukte, die ihrerseits ebenfalls radioaktiv sind. Beim Einatmen gelangen Radon und Folgeprodukte in die Lunge und können dort schädigend wirken und Lungenkrebs verursachen.
In der Außenluft ist das kein Problem, da Radon nach Austritt aus dem Boden schnell verdünnt wird und die Konzentrationen niedrig sind (in Deutschland im Mittel ca. 5 - 30 Becquerel pro Kubikmeter Luft; 1 Becquerel entspricht einem Radonzerfall pro Sekunde).
Radon in der Innenraumluft
Wenn jedoch Radon über undichte Stellen im Fundament oder Kabel- und Rohrdurchführungen ins Innere von Gebäuden gelangt, können dort deutlich höhere Konzentrationen auftreten und das Risiko für die Entstehung einer Lungenkrebserkrankung erhöhen. Ein beginnender Risikoanstieg konnte in Bevölkerungsstudien ab Konzentrationen von 100 - 200 Becquerel pro Kubikmeter gezeigt werden. Das Risiko ist umso höher, je höher die Radonkonzentration in den Wohnräumen ist und je länger man dieser ausgesetzt ist. Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Der Schutz vor Radon in Gebäuden ist Teil des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz) aus dem Jahr 2017. Im Gesetz ist ein Referenzwert für eine Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen festgelegt, der möglichst unterschritten werden soll. Auch unterhalb einer Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob die Radonkonzentration durch einfache Maßnahmen weiter gesenkt werden kann.
Schutz vor Radon in Innenräumen in NRW
In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes und der Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Innenräumen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), welches durch die Zentrale Radonstelle des Landes Nordrhein-Westfalen am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung unterstützt wird. Die Zentrale Radonstelle NRW hat auf ihrer Internetseite alle Informationen zu Radon (Grundlagen, Gesundheitswirkungen, Messung, Maßnahmen, Arbeitsschutz und weitere) und zu Radonvorsorgegebieten zusammengeführt und übersichtlich gegliedert. Auch ein Eingabeformular für Fragen rund um das Thema Radon und eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen dort zur Verfügung.
Schutz vor Radon in Innenräumen. Foto: panthermedia/ Francescoscatena
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