Bürgerbusse
Derzeit gibt es fast 150 Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen, die zwischen 20 und 150 Mitglieder haben. Rund 3.200 ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer sind im Einsatz. Die Bürgerbusse legen pro Jahr mehr als 5 Mio. Kilometer zurück und befördern mehr als 1,2 Mio. Fahrgäste.
Bürgerbusse als flexible Lösung
Als Bürgerbus gilt der mit Kleinbussen betriebene öffentliche Personennahverkehr, soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern durchgeführt wird. In ländlichen Regionen, aber auch in städtischen Randlagen trägt der Bürgerbus zur Vernetzung und Versorgung der Mobilität bei und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Ein örtliches Verkehrsunternehmen hilft bei der Technik und der Planung.
Derzeit gibt es fast 150 Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen, die zwischen 20 und 150 Mitglieder haben. Rund 3.200 ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer sind im Einsatz. Die Bürgerbusse legen pro Jahr mehr als 5 Mio. Kilometer zurück und befördern mehr als 1,2 Mio. Fahrgäste. Die Landesregierung NRW der 18. Legislaturperiode sieht in ihrem Koalitionsvertrag den Ausbau des Bürgerbus- und On-Demand-Angebots als Faktor, um die Kommunen bei dem Einstieg in eine landesweite Mobilitätsgarantie zu unterstützen.
Das Land NRW unterstützt Bürgerbusvorhaben mit Fördermitteln für die Fahrzeugbeschaffung und die Organisation. Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen aus den Mitteln des § 14 ÖPNVG NRW. Die Vereine erhalten eine einmalige Förderung für die Erst- und Ersatzbeschaffung eines Bürgerbusfahrzeuges. Die Anschaffung wird je nach Ausstattung mit Beträgen zwischen 35.000 € und 84.000 € gefördert. Aus Gründen der Inklusion sind dabei für rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit Niederflurbereich erhöhte Fördermittel vorgesehen. Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen erhalten höhere Förderbeträge, um auch an dieser Stelle die Dekarbonisierung des ÖPNV voranzubringen. Jeder Verein erhält zudem eine jährliche Organisationspauschale von 6.500 Euro bis 7.500 Euro. Seit 2023 besteht zudem für Bürgerbusverkehre die Möglichkeit, Förderungen für die Einführung von bedarfsgesteuerten Verkehren (On-Demand) zu erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V., der die Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen berät und betreut.
Weitere Informationen
beim Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V. unter www.pro-buergerbus-nrw.de
Bewilligungsbehörde ist die jeweils zuständige Bezirksregierung
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie) unter recht.nrw
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