Förderung des kommunalen Straßenbaus
Bewilligungsbehörde sind die Bezirksregierungen
Mobilität ist Standortfaktor und sichert Wohlstand, soziale Sicherheit und Teilhabe. Deswegen sind kontinuierliche Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar. Mit Blick darauf, dass unsere Straßen stark belastet und zunehmendem Verschleiß ausgesetzt sind, ist es das Gebot der Stunde, dass die zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig in die Erhaltung und in die Substanzverbesserung fließen. Dies gilt auch für den Bereich der kommunalen Straßenbauförderung.
Förderfähig gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau sind Vorhaben der Kreise, Städte und Gemeinden, die geeignet sind, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten sowie den Verkehrsfluss zu verbessern. Zuständige Bewilligungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, auf deren Internetseiten das jeweilige Dezernat 25 umfangreiche Detailinformationen zum Förderbereich kommunaler Straßenbau bereitstellt.
Weitere Informationen bei den zuständigen Bezirksregierungen
Programme zur Förderung des kommunalen Straßenbaus
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2024 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2023 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2022 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2019 (PDF)
- Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2018 (PDF)
- Förderrichtlinien (PDF)
- Ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie (PDF)
- Förderinformation Großraum- und Schwertransportrouten (PDF)
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