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Tunnelsicherheit

Tunnel. Foto: Straßen.NRW

Tunnelsicherheit

Die Straßentunnel in Nordrhein-Westfalen sind sicher. Nach den schweren Brandunfällen in den Alpenländern in der Vergangenheit wurde die Frage nach den Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln europaweit diskutiert und neu bewertet.

Optimale Sicherheit bei der Nutzung der Straßentunnel

Bereits 2004 wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie 2004/ 54/ EG über "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz", die so genannte EU-Tunnelrichtlinie, eingeführt. Auf dieser Grundlage wurden in Deutschland die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)" überarbeitet und als "Ausgabe 2006" durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/ 2006 eingeführt. Damit ist die EU-Tunnelrichtlinie in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.

Seitdem werden sämtliche Straßentunnel in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich ihres Sicherheitsstandards anhand der genannten Richtlinien analysiert. Mit einem umfassenden Nachrüstungsprogramm werden die bestehenden Tunnel im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen an die neuen Regelungen angepasst. Ziel der Tunnelnachrüstung ist es, den Verkehrsteilnehmenden eine optimale Sicherheit bei der Nutzung der Straßentunnel zu gewährleisten. Dabei wird die sicherheitstechnische Tunnelausstattung auf ein dem heutigen Stand der Technik entsprechendes Niveau gebracht. Zuständig für die Nachrüstung der Tunnelausstattung ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der zurzeit 34 Straßentunnel betreut (15 Bauwerke im Zuge von Bundes- und 18 Bauwerke im Zuge von Landesstraßen). In der Landesverkehrszentrale NRW in Leverkusen werden die Tunnel auf Bundes- und Landesstraßen gesteuert und überwacht. Die Aufgabe der Tunnelleitzentrale ist es, einen sicheren und störungsfreien Verkehrsablauf in den Tunneln zu gewährleisten. Die Nachrüstung vor allem der älteren Tunnelbauwerke ist zum Teil sehr aufwändig. Da die Nachrüstung der sicherheitstechnischen Ausstattungen komplexe Technikverbindungen erfordert und die Arbeiten in Nordrhein-Westfalen weitgehend unter fließendem Verkehr auf hochbelasteten Straßen durchgeführt werden müssen, ist – auch im Hinblick auf das Kostenvolumen – eine differenzierte Planung mit Prioritätensetzung erforderlich.

Die sicherheitstechnischen Anlagenteile der Tunnelausstattung haben im Gegensatz zum eigentlichen Bauwerk nur eine theoretische Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren. Anschließend wird in der Regel zumindest eine Teilerneuerung der vorhandenen Anlagen erforderlich sein. Die Nachrüstung der betriebstechnischen Ausstattung der Straßentunnel in Nordrhein-Westfalen wird daher eine Daueraufgabe des Landesbetriebes Straßenbau NRW bleiben. Gleiches gilt auch für die Tunnel in kommunaler Baulast und die jeweils hierfür zuständigen Stellen.