Bio- und Gentechnologie
Gentechnik in der praktischen Anwendung
Gentechnische Methoden finden in vielen Bereichen Anwendung, so beispielsweise
- in der Medizin,
- bei der Herstellung von Enzymen oder Chemikalien in der Industrie,
- bei der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln bzw. deren Zusatzstoffen oder
- in der Landwirtschaft.
Bei gentechnischen Verfahren in der Landwirtschaft – der sogenannten "Grünen Gentechnik" – werden zum Beispiel Pflanzen mit gentechnischen Methoden gegen Schädlinge, Krankheiten oder Herbizide unempfindlich gemacht.
Die Anwendung der Gentechnik erfordert einen verantwortungsvollen Umgang und sorgfältige Abwägung von Chancen und Risiken, insbesondere hinsichtlich langfristiger Folgen für Mensch und Umwelt. Das bedeutet, dass eine möglichst große Transparenz und Kontrolle, gezielte Forschung zu Sicherheitsfragen und sozioökonomischen Auswirkungen sowie eine ethische Begleitung unerlässlich sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Gentechnik ergeben sich aus dem Gentechnikrecht.
Weitere Informationen:
Marktzulassung erfordert Genehmigung
Weitere Informationen:
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
Junge Maispflanzen. Foto: Hermann Otto Feis / Panthermedia
Weitere Informationen:
Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen
Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen
Weitere Informationen:
- zum Thema "Zuständigkeiten beim Vollzug des Gentechnikrechts"
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
- zum Thema "Genehmigungsverfahren für Freisetzungen" beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- GVO-Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Gentechnische Arbeiten und Anlagen
Gentechnische Arbeiten werden entsprechend dem jeweiligen Gefährdungspotential in vier Sicherheitsstufen eingeteilt – je höher die Sicherheitsstufe, desto strenger die Sicherheitsvorkehrungen:
- S1 – Nach dem Stand der Wissenschaft ist nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen. Beispiel-Organismen: Lactobacillus bulgaris (Jogurt), E. coli K12 (Labor-Sicherheitsstamm)
- S2 – Nach dem Stand der Wissenschaft ist von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen. Beispiel-Organismen: Streptococcus mutans (Karies), Herpes Simplex Viren, Salmonella Enteritidis
- S3 – Nach dem Stand der Wissenschaft ist von einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen. Beispiel-Organismus: HIV (AIDS)
- S4 – Nach dem Stand der Wissenschaft ist von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen. Beispiel-Organismus: Ebola Virus (Hämolyse)
Anzahl der gentechnischen Anlagen in Nordrhein-Westfalen
Insgesamt gibt es in Deutschland inzwischen ca. 6.700 gentechnische Anlagen. Die meisten gentechnischen Anlagen - jeweils mehr als 1000 - sind in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen gab es am 31.12.2023 insgesamt 1192 gentechnische Anlagen. Die Mehrzahl dieser Anlagen ist der niedrigsten von vier Sicherheitsstufen - der Sicherheitsstufe 1 - zuzuordnen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 4.
Für die Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig.
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