Hydraulic Fracturing (Fracking)
Risiken für das Grundwasser
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Das Fracking-Gutachten der NRW-Landesregierung
In Nordrhein-Westfalen wird es bis auf weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von schädlichen Substanzen geben. Die Landesregierung folgt damit den Empfehlungen eines unabhängigen Gutachtens. Im Dezember 2011 hatte das Umweltministerium dieses in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben und am 07.09.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die zentralen Aussagen des Gutachtens
Bei den unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um vermutete Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit Tiefenlagen von teilweise weniger als 1.000m im Vergleich zu den konventionellen Erdgas-Vorkommen in geringerer Tiefe liegen. Das bedeutet auch, dass der Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die Wassernutzung oder für Ökosysteme relevant sein können, entsprechend geringer ist. Die Erkundung der potenziellen Erdgas-Vorkommen steht in NRW noch am Anfang. Die vergebenen Aufsuchungserlaubnisse betreffen rund 60 Prozent der Landesfläche von NRW. Mit einer Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von Probebohrungen verbunden. Die Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit ist bisher nicht geklärt. Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Frack-Fluide, der Formationswässer und des Flowback (Rückfluss von Frack-Fluid aus dem Bohrloch) in Kombination mit möglichen Wegsamkeiten (sogenannte "hydraulische Kurzschlüsse"), über die eine Verbindung zu Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen werden könnte. Die Gutachter haben festgestellt, dass auch für die weiterentwickelten Frack-Fluide immer noch von einem hohen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss. In allen Bereichen wurden erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. Dies betrifft Daten und Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder nicht vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare statistische Daten zu Eintritts- und Versagenswahrscheinlichkeiten. Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist auf der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit – insbesondere aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.
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