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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Strukturförderung

Förderung mit EU-Mitteln. Foto: Martin Fally / panthermedia.net

Strukturförderung

Die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen basiert auf mehreren Elementen, die sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammenfügen. Dabei gibt es neben speziellen Förderangeboten, die thematisch bzw. regional zugeschnitten sind, auch fachspezifische Fördermöglichkeiten, die strukturpolitische Wirkung entfalten. Strukturförderung dient dazu, Regionen einheitlich zu entwickeln, um zu großen Unterschieden – wirtschaftlich und damit auch sozial - entgegenzu-wirken. Dies wird ergänzt um die Themen der gesellschaftlichen Transformation, wie zum Beispiel Klimawandel, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen

Die wirtschaftlich orientierte Förderung des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen wird über das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um Transformationsthemen ergänzt bzw. zu diesem Thema gezielt begleitet. Neben konkret auf transformative Themen ausgerichteter Förderung, wie z.B. Umweltwirtschaft, Grüne Gründungen, Circular Economy, Nachhaltige Mobilität, Klima-anpassung oder grün-blaue Infrastruktur, gibt es transformative Elemente in der Strukturförderung, die diese z.B. um die Themen Klimawandel, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit ergänzen.

EU-Strukturfördermittel

EU-Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie des Landes NRW und Eigenanteilen der Projekte unterstützen den transformativen Strukturwandel in NRW durch Projekte aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.

Weitere Informationen

Strukturhilfen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Das Rheinische Revier steht durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel vor den großen Herausforderungen einer wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und landschaftsbezogenen Transformation. Mit themenbezogenen Programmen bietet die Landesregierung Antragstellern die Möglichkeit Projekte einzureichen, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) gefördert werden. Es werden die Projekte ausgewählt, die Impulse für einen erfolgreichen und zukunftsfähigen sowie nachhaltigen Strukturwandel setzen. Alle Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wirtschafts- und Strukturprogramm der Region, zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts leisten, im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen und räumlich ausgewogen sein.

Regionalen

Die REGIONALEN sind Strukturfördermaßnahmen für ausgewählte Regionen. Den Städten, Kreisen und Gemeinden bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter Federführung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre die Möglichkeit, wegweisende und gemeinsame Projekte durchzuführen. Die REGIONALEN sind gelebte interkommunale Zusammenarbeit; mit den REGIONALEN gestalten die Regionen des Landes den Strukturwandel entsprechend ihren regionalen Stärken und Herausforderungen.

Nur Regionen können sich für eine REGIONALE bewerben. Gemeinsam erarbeiten die beteiligten Städte, Gemeinden und Kreise ein Konzept, das die Strategien, Projekte und Ereignisse beschreibt, mit denen sich die Region profilieren will. Seinen Kern bilden anspruchsvolle, strukturwirksame Maßnahmen in den Bereichen Stadt, Landschaft, Kultur und Wirtschaft, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren entwickelt werden. Somit unterstützen auch die Regionalen die gesellschaftliche Transformation und bieten den Regionen Gelegenheit, mit geförderten Projekten und Maßnahmen u.a. in den Themen Klimawandel, Digitalisierung und Nachhaltigkeit den Wandel erfolgreich zu gestalten.