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Elektromagnetische Felder

Auch WLAN-Zugänge erzeugen elektromagnetische Felder.

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder umgeben die Menschen vielfach in ihrem Alltag. Sie treten beim Transport und Verbrauch von Strom, beim Empfang von Radio, Fernsehen und beim Mobilfunktelefonieren auf. Obwohl bei Einhaltung der Grenzwerte nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand direkte gesundheitsschädigende Wirkungen durch elektrische und magnetische Felder vermieden werden, gibt es noch offene Fragen zu Wirkungen unterhalb der Grenzwerte.

Neue technische Entwicklungen

Die Möglichkeiten der mobilen Kommunikation und der drahtlosen Übermittlung von Daten haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Der Mobilfunk ist fast flächendeckend verfügbar. Hinzu kommen eine Vielzahl von Geräten für klein- und kleinsträumige Kommunikation und Datenübertragung. In privaten Haushalten sind inzwischen drahtlose Netzwerke mit WLAN-Technik weit verbreitet.  Zur Übertragung von Sprache, Daten und Schaltimpulsen nutzen Funktechniken hochfrequente elektromagnetische Felder. Um die erneuerbaren Energien auszubauen und den europaweiten Stromhandel zu ermöglichen, müssen die Hochspannungsleitungen in Deutschland zügig modernisiert und ausgebaut werden. Geplant sind dafür rund 1.800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen. Mit dem Transport und der Umspannung von Strom verbunden sind niederfrequente elektrische und magnetische Felder oder Gleichfelder in der Umwelt. Um eine Zunahme der elektromagnetischen Umweltbelastung rechtzeitig erkennen und ihr vorzubeugen zu können, führt das Umweltministerium umfangreiche Feldmessungen durch. Durch die zunehmende Technisierung aller Lebensbereiche wächst bei vielen Menschen jedoch die Sorge vor den gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder.

Gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder, wie sie beispielsweise bei Stromversorgungsanlagen auftreten, wirken auf die geladenen Teilchen im Körper und erzeugen unterschiedliche Spannungen und Ströme, die Reizwirkungen hervorrufen können. Übersteigt die Stromdichte im Körper eine bestimmte Schwelle, kann es zu einer Störung der Nerven-, Muskel- oder Herzfunktionen kommen. Diese Wirkungen sind gut untersucht. Bei elektrischen und magnetischen Gleichfeldern, wie sie bei Gleichstromübertragung entstehen, gibt es bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für direkte gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen. Magnetische Gleichfelder können aber indirekte Wirkungen zum Beispiel auf elektronische Implantate wie Herzschrittmacher haben. Außerdem kann es zu Mikroentladungen und zur Ionisation der Luft kommen, so dass Funkentladungen zwischen Personen und leitfähigen Objekten möglich sind. Hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie bei Funkübertragungen, wie beim Mobilfunk, auftreten, dringen wenige Zentimeter in den Körper ein. Dort werden sie absorbiert und in Wärme umgewandelt. Ab einer bestimmten Strahlungsintensität kann die Wärmeentwicklung so stark werden, dass das Körpergewebe geschädigt werden kann. Es handelt sich um sogenannte thermische Wirkungen.

Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder enthält die „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV) zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Verordnung gilt für den Bau und Betrieb von Hochfrequenz-, Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen. Erfasst sind Anlagen gewerblicher Art ebenso wie private Anlagen und Anlagen, die der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dienen, wie zum Beispiel Anlagen der Polizei und der Feuerwehr. Die 26. BImSchV legt Grenzwerte fest, die an Orten, wo sich Menschen nicht nur kurzzeitig aufhalten, einzuhalten sind. Dabei sind alle relevanten Immissionen im Umfeld der Anlage zu berücksichtigen. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und daher für die verschiedenen Anlagenarten und Frequenzen unterschiedlich.

Vorsorge

Obwohl bei Einhaltung der Grenzwerte nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand direkte gesundheitsschädigende Wirkungen durch elektrische und magnetische Felder vermieden werden, gibt es noch offene Fragen zu Wirkungen unterhalb der Grenzwerte. Die Strahlenschutzkommission (SSK) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehlen daher im Sinne der Vorsorge, unnötige Expositionen zu vermeiden und Felder im Rahmen der technischen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren.  Die 26. BImSchV enthält für den Neubau und die wesentliche Änderung von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen auch Anforderungen zur Vorsorge, wie eine Minimierungspflicht für die Feldstärken. Auch gilt ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen für neue Wechselstromleitungen in neuen Trassen. Das Minimierungsgebot wird für einen sachgerechten und bundeseinheitlichen Vollzug in der Verwaltungsvorschrift weiter konkretisiert. Beim Ausbau der Mobilfunknetze soll die Mobilfunkvereinbarung für NRW zu mehr Vorsorge beitragen. Im persönlichen Umfeld hat auch jeder und jede Einzelne die Möglichkeit, bei der Nutzung von Anlagen und Geräten Vorsorge zu betreiben.