Elektromagnetische Felder
Neue technische Entwicklungen
Die Möglichkeiten der mobilen Kommunikation und der drahtlosen Übermittlung von Daten haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Der Mobilfunk ist fast flächendeckend verfügbar. Hinzu kommen eine Vielzahl von Geräten für klein- und kleinsträumige Kommunikation und Datenübertragung. In privaten Haushalten sind inzwischen drahtlose Netzwerke mit WLAN-Technik weit verbreitet. Zur Übertragung von Sprache, Daten und Schaltimpulsen nutzen Funktechniken hochfrequente elektromagnetische Felder. Um die erneuerbaren Energien auszubauen und den europaweiten Stromhandel zu ermöglichen, müssen die Hochspannungsleitungen in Deutschland zügig modernisiert und ausgebaut werden. Geplant sind dafür rund 1.800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen. Mit dem Transport und der Umspannung von Strom verbunden sind niederfrequente elektrische und magnetische Felder oder Gleichfelder in der Umwelt. Um eine Zunahme der elektromagnetischen Umweltbelastung rechtzeitig erkennen und ihr vorzubeugen zu können, führt das Umweltministerium umfangreiche Feldmessungen durch. Durch die zunehmende Technisierung aller Lebensbereiche wächst bei vielen Menschen jedoch die Sorge vor den gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder.
Gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder
Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder enthält die „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV) zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Verordnung gilt für den Bau und Betrieb von Hochfrequenz-, Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen. Erfasst sind Anlagen gewerblicher Art ebenso wie private Anlagen und Anlagen, die der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dienen, wie zum Beispiel Anlagen der Polizei und der Feuerwehr. Die 26. BImSchV legt Grenzwerte fest, die an Orten, wo sich Menschen nicht nur kurzzeitig aufhalten, einzuhalten sind. Dabei sind alle relevanten Immissionen im Umfeld der Anlage zu berücksichtigen. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und daher für die verschiedenen Anlagenarten und Frequenzen unterschiedlich.
Vorsorge
Obwohl bei Einhaltung der Grenzwerte nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand direkte gesundheitsschädigende Wirkungen durch elektrische und magnetische Felder vermieden werden, gibt es noch offene Fragen zu Wirkungen unterhalb der Grenzwerte. Die Strahlenschutzkommission (SSK) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehlen daher im Sinne der Vorsorge, unnötige Expositionen zu vermeiden und Felder im Rahmen der technischen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren. Die 26. BImSchV enthält für den Neubau und die wesentliche Änderung von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen auch Anforderungen zur Vorsorge, wie eine Minimierungspflicht für die Feldstärken. Auch gilt ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen für neue Wechselstromleitungen in neuen Trassen. Das Minimierungsgebot wird für einen sachgerechten und bundeseinheitlichen Vollzug in der Verwaltungsvorschrift weiter konkretisiert. Beim Ausbau der Mobilfunknetze soll die Mobilfunkvereinbarung für NRW zu mehr Vorsorge beitragen. Im persönlichen Umfeld hat auch jeder und jede Einzelne die Möglichkeit, bei der Nutzung von Anlagen und Geräten Vorsorge zu betreiben.
Weitere Informationen:
- Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV (26. BImSchVVwV; PDF extern)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Strahlenschutzkommission
- EMF-Portal der RWTH Aachen
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