Förderprogramme des Landes / ©Martin Fally / panthermedia.net
Förderung
Bergbau-, Industrie- und Verkehrsflächen, deren ursprüngliche Nutzung aufgegeben wurde, sollen als Gewerbeflächen wieder verfügbar gemacht oder als Grün- und Wohnflächen hergerichtet werden. Die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union (EU) beteiligt sich teilweise an der Finanzierung.
Wer macht was - beim Bodenschutz ?
Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.
Unterstützung der Kommunen
Die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen zielte bereits früh darauf ab, Bergbau-, Industrie- und Verkehrsflächen, deren ursprüngliche Nutzung infolge des Rückgangs der Montanindustrie und anderer Strukturveränderungen aufgegeben wurde, als Gewerbeflächen wieder verfügbar zu machen oder als Grün- und Wohnflächen herzurichten. Kernproblem einer solchen Flächenreaktivierung ist der hohe Anteil brachliegender Flächen, die aufgrund vorhandener oder vermuteter Altlasten sowie nicht erhaltenswerter Altbebauung privatwirtschaftlich nicht aufbereitet werden, und zur Klärung von Altlastenfragen für Planungszwecke von den Kommunen nicht allein finanziert werden.
Zur Unterstützung der Kommunen hat das Land seit 1983 ein spezielles Förderprogramm für kommunale Maßnahmen der Gefahrenermittlung und -abwehr und für die Kommunen als Planungsträger aufgelegt. Ab 2010 mit einbezogen werden für Planungszwecke Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, zur Ermittlung und Bewertung von Bodenfunktionen sowie Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes bzw. Verbesserung des Bodenbewusstseins.
Förderprogramm "Bodenschutz- und Altlastenförderung"
Die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes durch das Förderprogramm "Bodenschutz- und Altlastenförderung" des NRW-Umweltministeriums erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union (EU) beteiligt sich teilweise an der Finanzierung.
Ausschließlich durch das Land gefördert werden:
- Ab 2015 Zuwendungen für die Erfassung von Altablagerungen, Altstandorten, schädlicher Bodenveränderungen, Verdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 3 und 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie sonstiger ehemals baulich genutzter Flächen (Brachflächen)
- und Entsiegelungspotenzialen,
- Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und -abwehr im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gefährdungsabschätzungen, einschließlich historischer Recherchen, Sanierungsuntersuchungen, -planungen und Sanierungen),
- Maßnahmen für Zwecke der kommunalen Planung (zum Beispiel Bauleitplanung), Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen,
- Untersuchungen zur gebietsbezogenen Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, Untersuchungen und Ermittlungen zur Bodenfunktion und für Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes.
- EU-Anteil 50 %
- NRW-Anteil 30 %
- Antragsteller 20 %.
Weitere Informationen:
- Thema "Wer macht was beim Bodenschutz?" mit den Kontaktdaten der Bezirksregierungen
- Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten (Runderlass des Ministeriums vom 13. Januar 2015, mit Stand vom 9. April 2022)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Runderlass des Ministeriums vom 13. Januar 2015, mit Stand vom 9. April 2022)
- Anlage zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste (PDF)
- Anlage 1: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (PDF)
- Anlage 2: Zuwendungsbescheid (PDF)
- Anlage 3 a: Sachbericht zum Förderprojekt: Gefahrenabwehrmaßnahmen, Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung im Zusammenhang mit kommunalen Planungen (PDF)
- Anlage 3 b: Sachbericht zum Förderprojekt: Bodenschutzmaßnahmen, Erfassung, Erhebung von Brachflächen, Entsiegelungspotentialen (PDF)
- Operationelles Programm (EFRE) für das Ziel "Investitionen, Wachstum und Beschäftigung" 2014 – 2020 in Nordrhein-Westfalen
Flächenrecycling und Sanierung von Altlasten durch den AAV
Einen wichtigen Beitrag zur Altlastensanierung leistet neben der allgemeinen Altlastenförderung des Landes NRW der "AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung". Der AAV finanziert Altlastensanierungsprojekte und leistet mit dem Flächenrecycling einen wichtigen Beitrag zur Wiedernutzung brachliegender Altstandorte in den Städten und Gemeinden. Grundlage der Finanzierung des AAV ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Land, Kommunen und Wirtschaft. Er unterstützt die Kommunen bei Sanierungsuntersuchungen und Sanierungen zur Gefahrenabwehr sowie der Aufbereitung von Flächen für neue Nutzungen.
Weitere Informationen:
Andere flächenbezogene Förderprogramme
In dicht besiedelten und früh industrialisierten Gebieten muss regelmäßig damit gerechnet werden, bei Baumaßnahmen, der Grundstücksaufbereitung und ähnlichen Projekten auf Bodenbelastungen zu stoßen. Nordrhein-Westfalen ist deshalb früh dem Grundsatz gefolgt, dass Altlastenfragen als integrierender Bestandteil von flächenbezogenen Projekten aufzufassen seien und dass die staatliche Förderung solcher Projekte unabhängig von der primären Zielsetzung auch die Aufklärung des Bodenzustandes und nutzungsbezogene Sanierungsmaßnahmen einschließen müsse.
Projektbedingte Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung können daher auch aus Programmen bezuschusst werden, die zum Beispiel der Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung oder der Landschaftsentwicklung dienen. Eine Reihe dieser Förderprogramme wird gemeinsam vom Land und der EU finanziert. Nach dem vorstehend genannten Grundsatz lassen sich Finanzmittel für die Altlastensanierung bei folgenden Programmen aktivieren:
- Ökologieprogramm Emscher-Lippe
- Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Weitere Informationen:
- "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum (Förderrichtlinien Ökologieprogramm Emscher-Lippe – ÖPEL)" Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 2. Dezember 2008
- zur Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
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