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Grundwasserqualität

Labor.

Grundwasserqualität

Grundwasser ist in einem guten chemischen Zustand, wenn die Qualitätsnormen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) eingehalten werden und vom Grundwasser abhängige Biotope, also zum Beispiel Feuchtgebiete oder mit dem Grundwasser in Verbindung stehenden Oberflächengewässer, nicht signifikant beeinträchtigt werden.

Kontrollen an über 1.500 Messstellen in NRW

Zur Beurteilung, ob das Grundwasser in einem guten chemischen und mengenmäßigen Zustand ist, wurde nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und nach Abstimmung mit den Nachbarländern in Nordrhein-Westfalen ein Monitoring-System für die Überwachung des Grundwassers eingerichtet. Landesweit wurden 275 Grundwasserkörper abgegrenzt, in denen das Grundwasser an mehr als 1.500 Messstellen untersucht wird. Da Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahrzehnten über ein dichtes Überwachungsmessnetz verfügt, sind auch über längere Zeiträume verlässliche Aussagen über den Grundwasserzustand und die Entwicklung von Trends möglich.

Monitoring und Veröffentlichung der Messwerte

Der Begriff "Monitoring" bezeichnet ein Kontroll-, Mess- und Dokumentationssystem. Das Grundwasser-Monitoring in NRW wird von Expertinnen und Experten der Bezirksregierungen durchgeführt, die langjährige Erfahrungen in der Grundwasserüberwachung haben. Es erfolgt in zwei Stufen:
  1. Die Überblicksüberwachung wird in allen Grundwasserkörpern regelmäßig durchgeführt. Sie dient der Ermittlung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper (gut oder schlecht) und der Beobachtung des langfristigen Grundwasserzustands.
  2. Die operative Überwachung erfolgt einmal jährlich zunächst in den Grundwasserkörpern, die im Rahmen der Bestandsaufnahme mit "Zielerreichung unwahrscheinlich" eingestuft wurden. Für die operative Überwachung wird eine größere Anzahl von bereits bestehenden Messstellen herangezogen. Sie dient neben der Ermittlung des chemischen Zustands auch der Ermittlung von Schadstofftrends und als Grundlage für die notwendige Planung und Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen.
Die fachliche Konkretisierung der Anforderungen aus der WRRL erfolgt durch das NRW-Umweltministerium unter Beteiligung der wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Landesbehörden, der sondergesetzlichen Wasserverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Wasserversorgung, der Naturschutzverbände, der Landwirtschaftskammer NRW und der Landwirtschaftsverbände. Viele dieser Stellen und auch andere wirken im Rahmen ihrer Aufgaben am ständigen Grundwasser-Monitoring mit. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen und Zustandsbewertungen werden regelmäßig im Rahmen der nordrhein-westfälischen Berichterstattung zur EU-Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. Neben vereinzelten punktuellen Schadstoffeinträgen, zum Beispiel aus Altlasten, wird der chemische Grundwasserzustand derzeit vor allem durch diffuse Nährstoffausträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen beeinträchtigt: Ungefähr ein Drittel der Grundwasservorkommen enthält nämlich zu viel Nitrat.
Qualitätssicherung 
Derzeit findet eine Qualitätssicherung des vorhandenen Messnetzes statt. Messstellen die den hohen Qualitätsansprüchen nicht mehr genügen, sollen schrittweise durch neue Messstellen ersetzt werden, um den fachlichen und technischen Anforderungen gerecht zu werden.

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