Labor / ©Viktor Cap / Panthermedia.net
Grundwasserqualität
Grundwasser ist in einem guten chemischen Zustand, wenn die Qualitätsnormen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) eingehalten werden und vom Grundwasser abhängige Biotope, also zum Beispiel Feuchtgebiete oder mit dem Grundwasser in Verbindung stehenden Oberflächengewässer, nicht signifikant beeinträchtigt werden.
Kontrollen an über 1.500 Messstellen in NRW
Zur Beurteilung, ob das Grundwasser in einem guten chemischen und mengenmäßigen Zustand ist, wurde nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und nach Abstimmung mit den Nachbarländern in Nordrhein-Westfalen ein Monitoring-System für die Überwachung des Grundwassers eingerichtet. Landesweit wurden 275 Grundwasserkörper abgegrenzt, in denen das Grundwasser an mehr als 1.500 Messstellen untersucht wird. Da Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahrzehnten über ein dichtes Überwachungsmessnetz verfügt, sind auch über längere Zeiträume verlässliche Aussagen über den Grundwasserzustand und die Entwicklung von Trends möglich.
Monitoring und Veröffentlichung der Messwerte
Der Begriff "Monitoring" bezeichnet ein Kontroll-, Mess- und Dokumentationssystem. Das Grundwasser-Monitoring in NRW wird von Expertinnen und Experten der Bezirksregierungen durchgeführt, die langjährige Erfahrungen in der Grundwasserüberwachung haben. Es erfolgt in zwei Stufen:
- Die Überblicksüberwachung wird in allen Grundwasserkörpern regelmäßig durchgeführt. Sie dient der Ermittlung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper (gut oder schlecht) und der Beobachtung des langfristigen Grundwasserzustands.
- Die operative Überwachung erfolgt einmal jährlich zunächst in den Grundwasserkörpern, die im Rahmen der Bestandsaufnahme mit "Zielerreichung unwahrscheinlich" eingestuft wurden. Für die operative Überwachung wird eine größere Anzahl von bereits bestehenden Messstellen herangezogen. Sie dient neben der Ermittlung des chemischen Zustands auch der Ermittlung von Schadstofftrends und als Grundlage für die notwendige Planung und Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen.
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