Kraftstoffqualität
Qualitätsstandards für Kraftstoffe
Bereits im Jahr 1998 hat die Europäische Union (EU) die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen durch eine entsprechende Richtlinie vereinheitlicht. Dadurch sollten Handelsschranken in der EU abgebaut und durch umweltbezogene Kraftstoffspezifikationen sollte die Umwelt ebenso geschützt werden wie die menschliche Gesundheit. Auch die technischen Anforderungen moderner Motoren und der Katalysatoren zur Abgasnachbehandlung wurden dabei umfassend berücksichtigt. Die Richtlinie wurde in den Folgejahren bis heute mehrmals überarbeitet und ergänzt durch verbindliche Vorgaben für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen oder anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Vertrieb, Verkauf, Auszeichnung und Beschaffenheit aller auf dem Markt befindlichen Kraftstoffe in der "Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV" festgelegt. Die 10. BImSchV regelt dabei die Anforderungen an Kraftstoffe, die an den Letztverbraucher abgegeben werden sollen. Geregelt werden hierbei die Anforderungen mit Verweis auf die jeweils geltenden Qualitätsnormen für
- Ottokraftstoffe (DIN EN 228)
- Dieselkraftstoffe (DIN EN 590) - hierbei Unterscheidung zwischen dem Inverkehrbringen zur Verwendung
1. im Straßenverkehr
2. für mobile Maschinen und Geräte, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Binnenschiffe und Sportboote - Gasöl für den Seeverkehr (Güteklassen DMX, DMA und DMZ nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217)
- Schiffsdiesel (Güteklasse DMB nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217)
- Biodiesel (DIN EN 14214)
- Ethanolkraftstoff (E85) (DIN EN 15293)
- Autogas (Liquified Petrol Gas - LPG) (DIN EN 589)
- Erdgas und Biogas als Kraftstoff (Compressed Natural Gas - CNG) (DIN EN 16723-2) (gilt auch für Liquified Natural Gas (LNG)
- Pflanzenölkraftstoff
1. Rapsöl (DIN 15605)
2. Alle Saaten (DIN 51623) - Wasserstoff als Kraftstoff (DIN EN 17124)
Weitere Informationen:
- RICHTLINIE 98/70/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richt-linie 93/12/EWG des Rates
- RICHTLINIE 2009/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG
- RICHTLINIE 2009/28/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG
- RICHTLINIE 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
- Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
Überwachung der Kraftstoffqualität in NRW
Im Interesse eines besseren Umwelt- und Verbraucherschutzes sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-weit geltenden Qualitätsanforderungen regelmäßig zu überwachen und der Kommission hierüber zu berichten. Stichprobenweise überwacht wird zum einen die Auszeichnung der Kraftstoffe an den Zapfsäulen und zum anderen die Qualität der Kraftstoffe durch Probenahme und Analyse im Labor. Die Anzahl der von den Mitgliedstaaten zu überprüfenden Kraftstoffproben ist in der DIN EN 14274 (Ermittlung der Qualität von Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff) festgelegt.
Auf dieser Basis wurden in NRW im Jahr 2021 im Rahmen einer landesweiten Überwachungsaktion flächendeckend an Tankstellen Proben gezogen und analysiert:
- 89 x Otto-Kraftstoff der Sorte E5,
- 85 x Otto-Kraftstoff der Sorte E10,
- 76 x Diesel-Kraftstoff,
- 2 x Flüssiggas (LPG),
- 2 x Erdgas (CNG)
Durch die ganzjährige Überprüfung wurden die Qualitäten sowohl der Sommer- (Mai - September 2021) als auch der Winterware (Januar - März und Oktober - Dezember 2021) erfasst.
Ottokraftstoffe
Bei den Ottokraftstoffen werden insgesamt 29 Parameter überprüft, darunter unter anderem:
- Klopffestigkeit (MOZ und ROZ),
- Dampfdruck,
- Siedeverlauf,
- Dichte,
- Schwefelgehalt,
- Benzolgehalt,
- Gehalt an Kohlenwasserstoffgruppen (Olefine und Aromaten),
- Sauerstoffgehalt,
- Gehalt an sauerstoffhaltigen organischen Verbindungen (einschließlich Ethanol),
- Dieselkraftstoff
Beim Dieselkraftstoff werden insgesamt 19 Parameter überprüft, darunter unter anderem:
- Zündwilligkeit (Cetanzahl),
- Filtrierbarkeit (Cold Filter Plugging Point, CFPP),
- Destillationsverlauf,
- Flammpunkt,
- Dichte,
- Schwefelgehalt,
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
- Fettsäure-Methylestergehalt (FAME)
Die Kraftstoffanalysen ergaben bei 16 von 254 Proben unbedeutende Normabweichungen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass durch die Beimischung von biogenen Anteilen zu den Kraftstoffen keine Verschlechterung der Kraftstoffqualität eingetreten ist.
Insgesamt haben die Analyseergebnisse gezeigt, dass die in NRW auf dem Markt befindlichen Kraftstoffe von hoher Qualität sind.
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