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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Luftqualitätsüberwachung

Messgeräte zur Luftqualitätsüberwachung. Foto: patibutkan singsoot/Panthermedia.net

Luftqualitätsüberwachung

In NRW wird seit vielen Jahrzehnten die Qualität der Luft ermittelt. Insgesamt belegen die langjährigen Ergebnisse, dass die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zurückgeht. Sie zeigen aber auch, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Das Messnetz in Nordrhein-Westfalen

Um die Luftqualität kontinuierlich zu erfassen, gibt es in Nordrhein-Westfalen  ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS). Dazu gehören Messstationen, an denen die Konzentrationen von verschiedenen Schadstoffen unter anderem von Feinstaub, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon erfasst werden. Betrieben wird es durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Stickstoffdioxid-Messungen: Standorte der offiziellen Landesmessungen sind TÜV-geprüft

Die Stickstoffdioxid-Belastung wird in Nordrhein-Westfalen derzeit an rund 130 offiziellen Landesmessstellen erfasst. Die Ergebnisse des Landesmessnetzes sind die Grundlage für die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie und werden jährlich an die EU-Kommission berichtet.

Überprüfungen des TÜV Rheinland bestätigen für Nordrhein-Westfalen, dass 132 von 133 Stickstoffdioxid-Messstellen des Landesmessnetzes richtig positioniert sind. Laut einem Bericht des TÜV Rheinland vom 30. November 2018 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bei der Einrichtung der Messstationen von Stickstoffdioxid gesetzeskonform vorgegangen. An den Messpunkten werden die Anforderungen an die Standortumgebung eingehalten.

Das LANUV hatte im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung der Luftreinhalteplanung den TÜV Rheinland mit einer externen Überprüfung der LANUV-Messstationen beauftragt. Gemäß Überprüfung durch den TÜV Rheinland entsprechen Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes den Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie.

Ausgenommen ist eine Messstelle in Mettmann (Breite Straße): Hier haben sich im Laufe des Jahres 2018 die Standortbedingungen wegen einer umfangreichen Baumaßnahme geändert. Dadurch ist die Einhaltung der Anforderungen nicht mehr gegeben. Für das Messjahr 2019 wurde eine neue und geeignete Position festgelegt.

Die Anzahl der Probenahmestellen schwankt, da die Messnetzplanung jährlich fortgeschrieben und angepasst wird. Grundlage sind unter anderem Hinweise der Kommunen auf potentielle Belastungsschwerpunkte. Maßgeblich für die Positionierung der Probenahmestellen sind die Vorgaben und Kriterien der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Im Jahr 2019 hat das LANUV zusätzlich die grundsätzliche Vorgehensweise zur Festlegung der Messstandorte (Messnetzkonzeption) und die Einhaltung der großräumigen Standortkriterien (Anforderungen an die räumliche Repräsentativität einer Probenahmestelle) überprüfen lassen. Die Prüfung hat sowohl für Verkehrs- als auch für Industriestandorte sowie Gebiete ohne spezifische Emissionsquellen das adäquate Vorgehen des LANUV innerhalb der gesetzlichen Vorschriften bestätigt. Mit der aktuellen Untersuchung des TÜV Rheinland wurden somit die Konzeption des LUQS-Messnetzes und deren Umsetzung in die Praxis durch das LANUV erneut vor dem Hintergrund einer vorschriftsmäßigen Planung und Durchführung der Stickstoffdioxidmessungen bestätigt.

Erläuterung von Abkürzungen und Begriffen:

µg/m3: Mikrogramm pro Kubikmeter
ng/m3: Nanogramm pro Kubikmeter
Feinstaub PM10: Partikel < 10 Mikrometer (µm)
Feinstaub PM2,5: Partikel < 2,5 Mikrometer (µm)
NO2: Stickstoffdioxid
Benzo[a]pyren: Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)