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Windenergieanlagen

Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie stellt eine wichtige Säule der Energiewende dar. Zum Erreichen der Klimaschutzziele setzt sich die Landesregierung daher das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu vereinfachen. Bis zum Jahr 2027 sollen so 1000 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden.

Ausbau Windenergie

Nordrhein-Westfalen beschleunigt den Ausbau der Windenergie mit mehr Flächen, schnelleren Genehmigungen sowie mehr Beteiligung und Förderung.

Die hierzu eingesetzte interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ ist Teil der Ausbauoffensive Windenergie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie setzt sich zusammen aus dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie der Staatskanzlei (STK). Die Task Force soll durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts den Ausbau der Windenergie zielgerichtet begleiten und unterstützen sowie Hemmnisse identifizieren und abbauen. Daten zu den Ausbaufortschritten der Windenergie (u.a. Daten zu Anzahl, Leistung, Höhe oder zum Alter von Windenergieanlagen) in Nordrhein-Westfalen und zu den Genehmigungsverfahren sind im Energieatlas des Landesumweltamtes hinterlegt. 

Genehmigungsverfahren

Kleinere Windenergieanlagen bis 50 m Höhe genehmigen die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Ab einer Höhe von über 50 m werden Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Zuständig für die Genehmigung sind hier die Unteren Immissionsschutzbehörden, dies sind die Kreise und kreisfreie Städte.  

Für einen effizienten und rechtssicheren Ablauf von Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz hat das NRW-Umweltministerium einen Leitfaden erstellt, der in der 2. Auflage nun auch das Verfahrenshandbuch für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien darstellt:

Durch die Einrichtung der „Regional-Initiativen Wind“ verstärken Kommunen und Bezirksregierungen den Austausch und bündeln ihre Fachkompetenzen in Bezug auf die Genehmigung von Windenergieanlagen. Das hat eine Standardisierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zur Folge.

Handlungshilfen

Für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe ist immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss der Betreiber einer Windenergieanlage nachweisen, dass die Anforderungen des Immissionsschutzrechtes in Bezug auf die Geräusche der Anlage gem. TA-Lärm eingehalten werden. Hierzu legt er eine Schallprognose vor, mit der die zu erwartenden Geräuschimmissionen ermittelt werden.

Infraschall ist ein tieffrequenter Luftschall im Frequenzbereich unter 16 Hertz, den ein gesundes Ohr in der Regel nicht wahrnehmen kann. In einem Faktenpapier beantwortet das NRW-Umweltministerium häufig gestellte Fragen zum Thema "Windenergieanlagen und Infraschall". Es gibt über gesundheitliche Auswirkungen ebenso Auskunft, wie über gesetzliche Regelungen und Mindestabstände. Anwohnerinnen und Anwohner hatten immer wieder negative gesundheitliche Auswirkungen dieser Geräusche von Windenergieanlagen befürchtet. Bislang gibt es dafür keinen Nachweis.

Der periodische Schattenwurf, der von den bewegten Anlagenrotoren einer Windenergieanlage bei direkter Sonneneinstrahlung hervorgerufen wird, kann zu erheblichen Belästigungswirkungen in der Nachbarschaft führen. Um die optischen Einwirkungen von Windenergieanlagen so weit wie möglich zu reduzieren kommen technische Maßnahmen sowie zeitliche Beschränkungen des Betriebes der Windenergieanlage in Betracht.