Rauchende Industrieschlote / ©Albertus Engbers/ Panthermedia.net
Anlagenbezogene Luftreinhaltung
Gewerbliche und industrielle Anlagen können relevante Quellen für schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sein. Im Rahmen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes werden daher besondere Anforderungen zur Verminderung der von den Anlagen ausgehenden Emissionen gestellt.
Konkrete Anforderungen durch TA Luft und europäisches Recht
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Pflichten für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen begründet, die der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser, Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft dienen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Die Regelungen bezwecken den Schutz und die Vorsorge vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen der Bevölkerung durch Errichtung und Betrieb von Anlagen.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Einhaltung der Vorsorgepflicht durch Maßnahmen sichergestellt wird, die dem Stand der Technik entsprechen. Konkretisierende Anforderungen an den Stand der Technik sind in der "Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift" zum BImSchG, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aufgeführt.
Mit der "Richtlinie über Industrieemissionen" des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 wurde die beste verfügbare Technik (BVT) für die unter die Richtlinie fallenden Anlagen als verbindliche Anforderung durch europäisches Recht eingeführt. Die in den branchenspezifischen BVT-Schlussfolgerungen von der Kommission veröffentlichten Emissionsbandbreiten müssen innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung von den Betrieben eingehalten werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 17.000 nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen und rund 3.500 Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterfallen. Die Umsetzung der anlagenbezogenen Immissionsschutzanforderungen in NRW hat daher für die Luftreinhaltung auch im Vergleich zu anderen Ländern besonders große Bedeutung.
Weitere Informationen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- RICHTLINIE 2010/75/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – EU-Industrieemissionsrichtlinie
- Thema "Umwelt- und Anlagentechnik" beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Thema "Anlagen-Informationssysteme" beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: