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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltauswirkungen müssen geprüft werden. Foto: Alfred Emmerichs / panthermedia.net

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt schon im Vorfeld festgestellt und bewertet werden.

Teil eines Zulassungsverfahren

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet, bevor die Zulassungsentscheidung über ein Vorhaben fällt. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt nicht in einem gesonderten Verfahren, sie ist Teil des komplexen Zulassungsverfahrens eines Vorhabens und wird von der dafür zuständigen Behörde durchgeführt. Für größere Vorhaben muss es immer eine UVP geben. Bei mittelgroßen Vorhaben ist eine Vorprüfung anhand von im UVP-Recht geregelten Kriterien vorgeschrieben, die klären soll, ob im vorliegenden Fall erhebliche Nachteile für die Umwelt zu erwarten sind und eine UVP erforderlich ist. Bei kleineren Vorhaben ist eine UVP nur dann nötig, wenn ein schützenswertes Umweltgebiet geschädigt werden kann. Denkbar ist auch, dass ein Vorhaben durch wiederholte Erweiterungen in die UVP-Pflicht "hineinwächst". Für den Fall, dass keine UVP vorgenommen wird, muss die Öffentlichkeit informiert werden.

Online-Veröffentlichung im zentralen UVP-Internetportal

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat ein Internet-Portal eingerichtet, um den Zugang der Öffentlichkeit zu Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern. Es setzt damit die Vorgaben des neuen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um, das zentrale Internetportale des Bundes und der Länder zu solchen Verfahren vorsieht.
Im zentralen UVP-Internetportal finden Sie Informationen zu Inhalt und Verfahrensstand der in Nordrhein-Westfalen geführten UVP-pflichtigen Vorhaben sowie zur abschließenden Entscheidung. Für Bauleitpläne sind die Vorgaben des am 13. Mai 2017 novellierten Baugesetzbuches (BauGB) einschlägig. Danach sind nunmehr in allen Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Landesportal zugänglich zu machen. Auch sollen die wirksamen Flächennutzungspläne und die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Kommunen über das zentrale Landesportal zugänglich gemacht werden.
Erfasst werden alle ab dem 16. Mai 2017 beantragten Vorhaben und ab dem 13. Mai 2017 eingeleiteten Planverfahren.

Das UVP-Verfahren

Das UVP-Verfahren beginnt mit der "Unterrichtung über voraussichtlich beizu­bringende Unterlagen". Gemeinsam mit den zu beteiligenden Behörden wird festgelegt, welche Umweltangaben für das betreffende Vorhaben erforderlich sind.  Die Landesregierung strebt an, die Öffentlichkeit daran so weit wie möglich zu beteiligen. Der Vorhabenträger muss in den UVP-Unterlagen die relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt genau beschreiben. Zu diesen Unterlagen äußern sich dann die betroffenen Behörden und die Öffentlichkeit und auf Basis dieser Unterlagen und Stellungnahmen erstellt die zuständige Behörde eine zusam­men­fassende Darstellung der Umweltauswirkungen, die dann anhand der Maßstäbe des Fachrechtes bewertet werden.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Die Strategische Umweltprüfung ist der UVP vorgelagert und ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen, die bereits von vorgelagerten Plänen und Programmen ausgehen. Auf dieser Ebene können mögliche Alternativen besser unter Umweltgesichtspunkten verglichen werden. Die Verfahrensvorschriften ähneln denen der UVP, es gibt allerdings auch Besonderheit wie die Pflicht, im Rahmen eines Monitorings die Umweltauswirkungen zu überprüfen. Die Darstellungen sind dem Planungsstand entsprechend gröber.

Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) über eine Endbestimmung für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien

Die belgische Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) hat im Rahmen einer SUP einen Planentwurf vorgelegt, der Vorschläge zum Umgang Belgiens mit seinen hochaktiven und/oder langlebigen radioaktiven Abfällen enthält. Ziel ist die Isolation dieser Abfälle für viele Hunderttausende Jahre von Mensch und Umwelt mittels geologischer Endlagerung. Mit Verweis auf nationale Gesetze wird vom 15. April 2020 bis einschließlich 20. Juni 2020 eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zum Umweltbericht durchgeführt. Informationen über die Möglichkeit, sich unmittelbar an dem Verfahren zu beteiligen, sind unter folgenden Links zu finden.

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hat Anfang April 2021 förmlich über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die inzwischen eingeleitete UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29.07.2019 und der nachfolgenden Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts vom 05.03.2020.

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 Megawatt (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschließlich zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Stadtzentrums und circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt. Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von zehn Jahren beschlossen.

Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte zehnjährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Beteiligungsmöglichkeiten:

Der Beteiligungszeitraum für die Öffentlichkeit und die Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen ist mit dem 01. Juli 2021 abgelaufen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben am 23. Juni 2021 eine gemeinsame Stellungnahme zur grenzüberschreitenden UVP abgegeben. Des Weiteren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das zuständige belgische Energieministerium mit Schreiben von 16. Juli 2021 um fachlichen Austausch (Konsultation) zur grenzüberschreitenden UVP und Durchführung eines Erörterungstermins für die deutsche Öffentlichkeit gebeten.Das belgische Energieministerium hat mit Schreiben vom 15.09.2021 die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines Erörterungstermins abgelehnt.
Mit Schreiben vom 31.01.2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem belgischen Energieministerium geantwortet und die hiesige Rechtsauffassung zur Durchführung einer Konsultation dargelegt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Entscheidung der belgischen Behörde zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis nimmt.
Derzeit findet die Prüfung der eingesandten Stellungnahmen durch das zuständige belgische Energieministerium statt.

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit von zwei der aktuell noch sieben in Betrieb befindlichen Atomreaktoren zu verlängern. Dies betrifft die beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4.

Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km.

Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km.

Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. 

Das belgische Energieministerium hatte die betroffenen Nachbarstaaten (darunter auch Deutschland) offiziell über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung dieser beiden Reaktoren informiert und darum gebeten, der zuständigen belgischen Behörde das Interesse an einer Verfahrensbeteiligung mitzuteilen.

Die belgischen Behörden haben die deutsche Seite darüber informiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023 stattfinden wird.

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 20. Juni 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen per E-Mail oder in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten.

Die Adressen lauten:
E-Mail: nuclear [at] economie.fgov.be (nuclear[at]economie[dot]fgov[dot]be)
Postadresse: FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie Öffentliche Konsultation Doel 4 und Tihange 3 Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Belgium

Das Land NRW wird sich an dem Verfahren beteiligen und hat dies dem BMUV offiziell mitgeteilt. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Anrainerinteressen Nordrhein-Westfalens und seiner Bevölkerung in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitsbelange bestmöglich zu vertreten. Dafür werden alle zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Mittel genutzt. 

Laufzeitverlängerung des niederländischen Kernkraftwerks Borssele

Das Kernkraftwerk (KKW) Borssele ist das einzige in Betrieb befindliche Kernkraftwerk in den Niederlanden. Mit einer Leistung von 500 MW produziert der Reaktor etwa 3,8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht etwa 3 Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.

Der Standort des Kernkraftwerks befindet sich in der Provinz Zeeland und liegt etwa 200 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt.

Die derzeitige Betriebsgenehmigung des Reaktors bis 2033 ist im niederländischen Atomgesetz geregelt. Die niederländische Regierung plant eine Laufzeitverlängerung über diesen Zeitraum hinaus und wird in zwei Schritten vorgehen. Zunächst soll eine Änderung des Atomgesetzes erfolgen, um die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Betriebsgenehmigung zu schaffen. Anschließend soll die Betriebsgenehmigung für einen verlängerten Zeitraum erteilt werden. 

Entsprechend dieser Vorgehensweise sind zwei Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geplant. Die erste Phase betrifft die Atomgesetz-Änderung (UVP auf strategischer Ebene) und die zweite Phase betrifft die eigentliche Betriebsgenehmigung (UVP auf Projektebene). Im Rahmen der UVP sollen die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei einer 10-jährigen und bei einer 20-jährigen Laufzeitverlängerung untersucht werden.

Beteiligung 1 – 31.05.2023 bis 11.07.2023 (Scoping Verfahren)

Das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima hat für die UVP auf strategischer Ebene (Gesetzesänderung) das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens eingeleitet und einen Entwurf vorgelegt. Dieser Scoping-Entwurf und der Beteiligungsplan wurden vom 31. Mai 2023 bis einschließlich 11. Juli 2023 der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Während dieses Zeitraums konnte die interessierte Öffentlichkeit sowohl zum Scoping-Entwurf als auch zum Beteiligungsplan Stellung nehmen. 

Weitere Informationen hierzu sind auf folgender Website zu finden: https://www.platformparticipatie.nl/kerncentraleborssele/default.aspx

Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Laufzeitverlängerung des KKW Borssele informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem BMUV seine grundsätzliche Beteiligungsabsicht für den gesamten UVP-Prozess übermittelt.

Weitere Informationen

Beteiligung 2 – 21.08.2024 bis 01.10.2024 (niederl. Gesetzentwurf und UVP-Bericht)

Um die Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerkes Borssele zu ermöglichen, ist zunächst eine Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes erforderlich. Auch das Abkommen „Kerncentrale Borssele 2006“ muss entsprechend angepasst werden. Die Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes sieht vor, dass der Betreiber des Kraftwerks, EPZ (Elektriciteits-Produktiemaatschappij Zuid-Nederland), einen Antrag auf Genehmigungsänderung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks stellen kann. Dieser Antrag muss einen aktualisierten Sicherheitsbericht und umfassende Studien zu den Umweltauswirkungen beinhalten, bevor eine Verlängerung genehmigt wird. 

Der Gesetzentwurf und der dazugehörige UVP-Bericht sind seit dem 21. August verfügbar, und die Öffentlichkeit kann sich noch bis zum 1. Oktober 2024 zum Gesetzentwurf und dem UVP-Bericht einbringen.

Die internationale Beteiligung zur UVP läuft parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den Niederlanden und bietet auch Nachbarländern die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahmen sind an die Email-Adresse info [at] platformparticipatie.nl (info@platformparticipatie.nl) zu senden.

Weitere Informationen hierzu sind auf folgender Website zu finden: https://www.platformparticipatie.nl/kerncentraleborssele/default.aspx

Öffentlichkeitsbeteiligung für einen geplanten Neubau von zwei Kernkraftwerken in den Niederlanden

Die niederländische Regierung will die Stromerzeugung bis 2035 auf CO2-neutrale Energieträger umstellen. Kernenergie soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Realisierung dieses Ziels leisten. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima leitet nun ein Raumordnungsverfahren für den Bau zweier neuer Kernkraftwerke in den Niederlanden ein.

Das geplante Vorhaben muss ein bestimmtes mehrstufiges Projektverfahren auf Grundlage der Bestimmungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Raumordnungs- und Umweltgesetzes (Omgevingswet) durchlaufen.

Die erste Phase ist eine eher strategische Planungsphase, in der über den Standort für die künftige kerntechnische Anlage entschieden wird. Dies führt zu einer sogenannten "Vorzugsentscheidung" über den Standort. Dazu wird begleitend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

In der nächsten Phase findet eine detaillierte Planung für den gewählten Standort statt, die zu einer endgültigen Projektentscheidung führt. Dazu wird eine (grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Insgesamt besteht in der ersten Phase des Verfahrens nach Angaben der niederländischen Seite mehrfach die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Die niederländische Regierung sieht in der ersten Phase folgende Schritte vor (diese Planung ist vorläufig):

- September 2024 - das sogenannte Scoping-Dokument für die SUP wird zur öffentlichen Prüfung (und grenzüberschreitenden Konsultation) zur Verfügung stehen; Stellungnahmen können während eines Zeitraums von 6 Wochen eingereicht werden. 

- Dezember 2024 - das Scoping-Dokument für die SUP wird fertiggestellt (es wird veröffentlicht, aber es gibt keine Beteiligung an diesem Schritt)

- Juni 2025 - das Konzept für die Vorzugsentscheidung, der SUP-Bericht und die Analyse der integralen Auswirkungen werden zur öffentlichen Prüfung (und grenzüberschreitenden Konsultation) zur Verfügung gestellt; auch hier können innerhalb von 6 Wochen Beiträge eingereicht werden.

- Dezember 2025 - die endgültige Vorzugsentscheidung wird veröffentlicht

Die endgültige Projektentscheidung über den Bau neuer Kernkraftwerke nach Abschluss der zweiten Phase ist für das Jahr 2028 geplant.

Abgabe einer ersten Stellungnahme 

Von Freitag, 23. Februar 2024, bis Donnerstag, 4. April 2024, haben alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zu dem Vorhaben und zum Vorschlag für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Mal Stellung zu nehmen. Die von der niederländischen Seite übermittelten Dokumente finden Sie hier auf der Seite.

Zusätzlich stehen auch die Informationen und Dokumente auf der Website www.overkernenergie.nl zur Verfügung.

Für die Abgabe von Stellungnahmen gibt es drei Möglichkeiten:

• Online auf der Website www.rvo.nl/nieuwbouw-kerncentrales 

• Telefonisch an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 

+31 (0)70 3798979 

• Per Post an das Büro für Energieprojekte. Die Anschrift lautet: 

Bureau Energieprojecten 

Inspraakpunt Nieuwbouw kerncentrales 

Postbus 111 

9200 AC Drachten Niederlande

Bitte unterschreiben Sie Ihren Brief und geben Sie Ihre Adresse an, damit Ihnen von niederländischer Seite eine Empfangsbestätigung zugesendet werden kann.

Bearbeitung Ihrer Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme wird bei der Ausarbeitung des Entwurfs des Scoping-Berichts berücksichtigt. Darin werden die möglichen Standorte der neuen Kernkraftwerke benannt, die in der nächsten Projektphase untersucht werden sollen, und es wird dargelegt, wie diese Untersuchung erfolgen wird. Der Berichtsentwurf wird voraussichtlich im September 2024 zur Einsicht ausgelegt. Abgegebene Stellungnahmen zum Vorschlag für die Öffentlichkeitsbeteiligung finden Eingang in die Beratungen über die weitere Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens.

Beteiligung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung über den Neubau von zwei neuen Kernkraftwerken in den Niederlanden informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird dem BMUV seine Beteiligungsabsicht übermitteln.