Arbeiter in einer Raffinerie / ©XY / Panthermedia
Umweltinspektionen
Ein wirksamer Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den möglichen Auswirkungen industrieller und gewerblicher Anlagen lässt sich nur dann erreichen, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sichergestellt wird. Die hierfür erforderliche Überwachung erfolgt durch Selbstüberwachung des Betreibers, durch beauftragte Sachverständige und durch Inspektionen der zuständigen Umweltbehörden.
Neue Wege in der Umweltüberwachung
Vorgaben für die Überwachung von Anlagen und Betrieben finden sich seit langem in den verschiedenen umweltrechtlichen Fachgesetzen und -vorschriften. Allerdings sind diese meist eher allgemein gehalten. In der Regel werden keine konkreten Vorgaben zum Umfang oder zur Häufigkeit der behördlichen Überwachungsmaßnahmen gemacht. Wie wichtig behördliche Umweltüberwachung ist, belegen aber die immer wieder auftretenden Umweltschadensfälle. Regelmäßige Kontrollen vor Ort sind unverzichtbar.
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Um eine wirksame Umweltüberwachung umsetzen zu können, müssen die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden. Daher wurde im Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen das System der risikobasierten Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen eingeführt. Mit einer entsprechenden Arbeitshilfe unterstützt das Ministerium seither die zuständigen kommunalen und staatlichen Umweltbehörden dabei, ihre regelmäßige Überprüfung aller umweltrelevanten Anlagen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Überwachungsanforderungen systematisch umzusetzen. Grundlage für diese Überwachungsplanung ist dabei zunächst die Beurteilung der Umweltrelevanz beziehungsweise des Gefährdungspotentials der jeweiligen Anlagen.
Medienübergreifend bedeutet, dass die Überprüfungen für alle betroffenen Umweltbereiche (Abfall, Immissionsschutz, Wasser, Boden) gemeinsam und übergreifend erfolgen soll. Dieses koordinierte Vorgehen ermöglicht eine umfassende und lückenlose Betrachtung der Anlagen und hilft vorhandene Synergien zu nutzen.
Umweltinspektionen, besonders in Form von Vor-Ort-Besichtigungen, haben das Ziel, die Einhaltung der in Genehmigungen und Rechtsvorschriften festgelegten Umweltanforderungen zu überprüfen und die Auswirkungen der kontrollierten Anlagen auf die Umwelt beispielsweise durch Emissionen, Abwasser, Abfälle oder Lärm zu überwachen.
Für bestimmte besonders umweltrelevante Anlagenarten hat auch die Europäische Union über die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) eine verbindliche und ebenfalls risikobasierte Umweltüberwachung eingeführt. Anlagen, die unter diese Anforderungen fallen, müssen je nach Relevanz alle ein bis drei Jahren überprüft und inspiziert werden.
Prioritäten nach Umweltrelevanz
Die jeweilige Relevanz der einzelnen Anlagen oder Anlagentypen wird im Rahmen der Überwachungsplanung von den Behörden anhand landesweit einheitlicher Kriterien ermittelt. Diese Kriterien berücksichtigen neben den anlagenbezogenen Faktoren (Art, Größe, Stoffinventar oder den im Normalbetrieb zulässigen Emissionen) auch den Standort (Abstand zu empfindlichen Nutzungen, Vorbelastung der Umgebung) und die bisherigen Erfahrungen mit dem jeweiligen Betreiber. In Abhängigkeit der festgestellten Relevanz legen die Behörden dann die erforderlichen Überwachungsintervalle fest, die zwischen einem und mehreren Jahren liegen können. Anhand dieser Prioritäten und Einstufungen werden die Überwachungsprogramme erstellt und abgearbeitet.Überwachung wird sichtbar
Ein weiterer wesentlicher Baustein des Konzeptes der medienübergreifenden Umweltinspektionen ist die Vorgabe, die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen (Vor-Ort-Besichtigungen) in Form von Umweltinspektionsberichten zu dokumentieren und auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem sie im Internet veröffentlicht werden. Dadurch werden die Überwachungsaktivitäten der Behörden und der Zustand der umweltrelevanten Anlagen erstmals für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar sichtbar. Mit dem System der medienübergreifenden Umweltinspektionen für alle relevanten Anlagen beschreitet Nordrhein-Westfalen neue Wege hin zu einer umfassenden und transparenten Umweltüberwachung.Weitere Informationen:
- RICHTLINIE 2010/75/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
- NRW-Umweltdaten vor Ort
Die Umweltinspektionsberichte werden durch die jeweils zuständige Umweltschutzbehörde veröffentlicht. Die Berichte der durch die Bezirksregierungen inspizierten Anlagen sind online einsehbar:
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