Frachtschiff auf dem Rhein bei Köln / ©Gerhard Marx/ panthermedia.net
Binnenschifffahrt
Die Vermeidung und die umweltgerechte Abfall- und Abwasserbeseitigung durch die Binnenschifffahrt sind wichtige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Das „Internationale Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ bildet hierfür den rechtlichen Rahmen.
Umweltgerechte Abfall- und Abwasserbeseitigung
Das "Internationale Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt", abgekürzt (gemäß der französischen Sprachfassung) CDNI, gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland, den Niederlanden und Belgien, auf dem internationalen Abschnitt der Mosel in Luxemburg und in Frankreich sowie auf dem französischen Teil des Rheins und in der Schweiz auf dem Rhein bis Rheinfelden. In Nordrhein-Westfalen dementsprechend auf dem Rhein, der Weser, dem schiffbaren Teil der Ruhr, den Schifffahrtskanälen und den Häfen.
Das CDNI unterscheidet nach Herkunft der Schiffsabfälle und ist in drei Teile gegliedert:
- Teil A Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen
- Teil B Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
- Teil C Sammlung, Abgabe und Annahme von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
Weitere Informationen:
Bilgenentwässerungsverband (BEV)
Der Bilgenentwässerungsverband ist ein Wasserverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes des Bundes zum Schutz der deutschen Binnenwasserstraßen. Seit 2011 organisiert der BEV auf der Basis eines Staatsvertrages bundesweit die Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle. Die beteiligten Bundesländer haben dem NRW-Umweltministerium die Ausübung der Rechtsaufsicht übertragen.
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