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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Binnenschifffahrt

Frachtschiff auf dem Rhein bei Köln. Foto: Gerhard Marx/ Panthermedia.net

Binnenschifffahrt

Die Vermeidung und die umweltgerechte Abfall- und Abwasserbeseitigung durch die Binnenschifffahrt sind wichtige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Das „Internationale Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ bildet hierfür den rechtlichen Rahmen.

Umweltgerechte Abfall- und Abwasserbeseitigung

Das "Internationale Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt", abgekürzt (gemäß der französischen Sprachfassung) CDNI, gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland, den Niederlanden und Belgien, auf dem internationalen Abschnitt der Mosel in Luxemburg und in Frankreich sowie auf dem französischen Teil des Rheins und in der Schweiz auf dem Rhein bis Rheinfelden. In Nordrhein-Westfalen dementsprechend auf dem Rhein, der Weser, dem schiffbaren Teil der Ruhr, den Schifffahrtskanälen und den Häfen. Das CDNI unterscheidet nach Herkunft der Schiffsabfälle und ist in drei Teile gegliedert:
  • Teil A    Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen
  • Teil B    Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
  • Teil C    Sammlung, Abgabe und Annahme von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
Damit verfügt die Binnenschifffahrt über eine international abgestimmte Regelung zur Behandlung ihrer Abfälle sowie ein international einheitliches Finanzierungssystem für die Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle. Aus dem CDNI ergibt sich die Verpflichtung der Vertragsstaaten, binnen fünf Jahren landseitig die infrastrukturellen und sonstigen Voraussetzungen für die Annahme von u.a. Restladungen, Umschlagsrückständen und Ladungsrückständen zu schaffen oder schaffen zu lassen. Die innerstaatlichen Umsetzung des Abfallübereinkommens ist erfolgt durch das Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. September 2003 (BGBl. I S. 2642), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2013 (BGBl. I S. 3602) geändert worden ist. Das Landesschiffsabfallgesetz, das zuletzt durch Gesetz vom 07.04.2017 (GV. NRW. S. 442) geändert worden ist, regelt die Zuständigkeiten zum Vollzug der sich aus dem CDNI ergebenden Aufgaben.

Bilgenentwässerungsverband (BEV)

Der Bilgenentwässerungsverband ist ein Wasserverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes des Bundes zum Schutz der deutschen Binnenwasserstraßen. Seit 2011 organisiert der BEV auf der Basis eines Staatsvertrages bundesweit die Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle. Die beteiligten Bundesländer haben dem NRW-Umweltministerium die Ausübung der Rechtsaufsicht übertragen.

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