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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Luftreinhalteplanung

Wenn es um saubere Atemluft geht, ist der Staat gefragt.

Luftreinhalteplanung

Wenn es um saubere Atemluft und um den Schutz der Menschen vor Luftschadstoffen geht, muss der Staat seine Schutzfunktion wahrnehmen. So wurden auf europäischer Ebene Luftqualitätsstandards zum Schutz der Gesundheit festgelegt. In den regionalen oder kommunalen Gebieten, in denen diese EU-Grenzwerte überschritten werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Sie müssen konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte enthalten.

Luftreinhaltepläne

Für Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder die Gefahr einer Überschreitung besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden. In Luftreinhalteplänen werden Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung überprüft. Solange die Wirkung der Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Luftqualitätswerte führt, müssen die Pläne fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen:

zum Thema "Luftreinhaltepläne,  Maßnahmen und Stand der Umsetzung in den einzelnen Regierungsbezirken":

Staatliche Pflichtaufgabe

Die Luftreinhalteplanung ist eine staatliche Pflichtaufgabe. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen dafür zuständig. Sie berufen für die Planaufstellung jeweils eine Projektgruppe ein. In der Projektgruppe sind die betroffenen Kommune(n), die Umweltverbände und je nach Verursacherlage betroffene Unternehmen, Wirtschaftsverbände und die Verkehrsbetriebe sowie jeweils das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vertreten. Luftreinhaltepläne müssen vor ihrer Inkraftsetzung öffentlich ausgelegt werden.

Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier

Im April 2015 hat die Bezirksregierung Köln eine "Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier" veröffentlicht. An der Erarbeitung der Gesamtstrategie waren Kommunen des Rheinischen Braunkohlereviers, die RWE Power AG, Landesbehörden und Umweltverbände beteiligt. Seit dem Jahr 2005 wurden im Rheinischen Braunkohlerevier verschiedene Aktions- und Luftreinhaltepläne aufgestellt, um die Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen konnten gerade auch die Immissionsbeiträge der Tagebaue deutlich reduziert werden. Um die Luftqualität auch weiterhin insgesamt dauerhaft zu verbessern, wurde nun die gebietsbezogene Gesamtstrategie als umfassendes Konzept für den gesamten Raum des Rheinischen Braunkohlereviers erarbeitet. Damit wird ein neuer Weg beschritten, der die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellung von Luftreinhalteplänen ergänzt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind ausdrücklich eingeladen, jederzeit Anregungen und Ideen zur Fortentwicklung der gebietsbezogenen Gesamtstrategie einzubringen und den Prozess so aktiv mitzugestalten.

Weitere Informationen:

Emissionskataster – eine wichtige Grundlage

Die Erfassung der Emissionen in NRW erfolgt im Emissionskataster Luft NRW. Bedeutsame Emittentengruppen sind Industrie, Gewerbe, Hausbrand und sonstige Kleinfeuerungsanlagen sowie Verkehr. Das Emissionskataster enthält Informationen über weitere Emittentengruppen wie die Landwirtschaft, den Bergbau oder Abfalldeponien.  Über das Emissionskataster sind Daten zum Schadstoffausstoß unterschiedlicher Bereiche der Wirtschaft verfügbar. Diese Daten finden nicht nur Verwendung bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Sie werden auch verwendet
  • bei Genehmigungsverfahren
  • bei der Anlagenüberwachung
  • bei der Ursachenfindung etwa von Nachbarschaftsbeschwerden oder Grenzwertüberschreitungen
  • bei Prognosen, Modellrechnungen etc.
  • bei der Erfüllung von Berichtspflichten, zum Beispiel gegenüber der EU
  • zur Information der Öffentlichkeit.

Emissionserklärung

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen von Luftverunreinigungen anzugeben. Die Emissionserklärung ist alle vier Jahre abzugeben. Industriebetriebe müssen Informationen über ihre Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen. Das europäische PRTR umfasst 91 Stoffe und bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes bekannt zu machen. Bürgerinnen und Bürger können hier die Schadstoffemissionen der Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft hier online in Erfahrung bringen.

Bauleitplanung / Abstandserlass

Als ein wirksames Instrument, um bestimmte Immissionsschutzbelange bereits im Planungsstadium berücksichtigen zu können, hat sich ein NRW-Erlass entwickelt, der die Abstände zwischen einem Industrie-, Gewerbe- und einem Wohngebiet regelt. Dieser Abstandserlass hat sich seit seiner erstmaligen Herausgabe 1972 zu einem "antizipierten Sachverständigengutachten" entwickelt, das in der gesamten Bundesrepublik angewendet wird und von Gerichten durch zahlreiche Urteile bestätigt worden ist. Der zuletzt aktualisierte Erlass stammt aus dem Jahre 2007 und listet die Abstände in sieben Abstandsklassen (von 100 bis 1500 Meter) und für insgesamt 221 Anlage-Betriebsarten auf.

Gutachten zur NOx-Minderungsstrategie

In der vergangenen Legislaturperiode hat das Umweltministerium zur Entwicklung der NOX-Minderungsstrategie ein Gutachterteam aus AVISO GmbH und IFK Uni Stuttgart im Jahr 2015 mit der Erstellung eines Gutachtens zur "Identifizierung von Minderungspotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Rahmen der Stickoxidminderungsstrategie der Landesregierung NRW" beauftragt. Das Gutachten sollte mögliche Minderungsmaßnahmen aufzeigen und diese bezüglich ihres Potenzials aber auch bezüglich ihrer ökologischen und ökonomischen Auswirkungen bewerten und die rechtliche Umsetzbarkeit prüfen. Die Auftragnehmer haben im September 2016 den Schlussbericht vorgelegt.

Unter anderem auf Basis der Erkenntnisse aus dem Gutachten setzt sich das Umweltministerium intensiv für NOX-Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne ein. Wichtige Anliegen sind in diesem Zusammenhang auch und insbesondere

  • die Hardware-Nachrüstung von Kfz mit NOX-Minderungssystemen,
  • die Reduzierung der Emissionen von Binnenschiffen sowie
  • die ambitionierte Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen im Energiesektor.

Weitere Informationen: