Durch den Vertragsnaturschutz wird ein grundlegender Beitrag zur Erhaltung einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft und damit einer naturraumtypischen biologischen Vielfalt geleistet.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen ihre eigenen Kreiskulturlandschaftsprogramme auf und setzen so den Vertragsnaturschutz vor Ort um. Das von der Europäischen Union mitfinanzierte Programm honoriert freiwillige Bewirtschaftungseinschränkungen und Pflegemaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen, regelt die Bewirtschaftung und Pflege spezieller Grünlandbiotope sowie die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Ansprechpartner sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Bewilligungsbehörden sowie die Biologischen Stationen. Für die Auszahlung ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle) zuständig.
Streuobstbestände gehören zu den Flächen mit besonders hohem Naturwert und tragen deshalb in besonderem Maße zum Erhalt der biologischen Vielfalt in NRW bei. Um unsere Streuobstwiesen dauerhaft zu erhalten, Pflegemaßnahmen zu etablieren und die Neuanlage von Streuobstbeständen voranzutreiben, haben das NRW-Umweltministerium und die Landwirtschafts- und Naturschutzverbände eine Kooperationsvereinbarung zum Schutz der Streuobstbestände in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Die Kooperationspartner wollen dafür Sorge tragen, dass Obstbäume in bestehenden Obstwiesen nachgepflanzt und neue Bestände begründet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass es künftig in der Summe zu einem landesweiten Rückgang von Streuobstwiesen kommt und der Trend wird umgekehrt. Die Vereinbarung legt darüber hinaus die Pflege der Bäume sowie die Nutzung ihres Obstes fest, beispielsweise für regional erzeugte Apfelsäfte. Das Land NRW fördert die Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen und deren extensive Unternutzung (finanziell) im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Die Anlage neuer Obstbestände kann als investive Naturschutzmaßnahme ebenfalls über ein anderes Förderprogramm finanziell unterstützt werden.
(Unterzeichnet haben die Rahmenvereinbarung neben dem Ministerium der Rheinische sowie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der nordrhein-westfälische Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU NRW), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und der NRW-Landesverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW NRW).
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