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Umwelt. Naturschutz. Verkehr
Mülldeponie.

Deponien

Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung. Mittlerweile sind Deponien, die nach dem Stand der Technik zu errichten sind, hochtechnische Bauwerke, die mit einem Multibarrierensystem dafür sorgen, dass keine Schadstoffe aus den Abfällen in die Umwelt gelangen.

Die klassische Hausmülldeponie ist Vergangenheit

In der Vergangenheit stellten Deponien in NRW nach Menge und Vielfalt die bedeutsamsten Abfallent­sorgungsanlagen dar. Als besonders problematisch haben sich die früheren Hausmülldeponien erwiesen, da die dort abgelagerten Abfälle ohne Vorbehandlung über lange Zeiträume zu umweltschädlichen Aus­gasungen oder Schadstoffausträgen mit dem Sickerwasser führen konnten. Dieses galt insbesondere für Deponien mit unzureichenden Abdichtungen zum Untergrund und an der Oberfläche. Mit dem Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle seit dem 31.05.2005 ist die Ära der klassischen Hausmülldeponie zu Ende gegangen. Anforderungen an Abdichtungssysteme sind bereits in den 1990er Jahren erheblich verschärft worden. Die Umorientierung zur Kreislaufwirtschaft, Vorbehandlungstechniken und die einhergehende Verbesserung von Verwertungstechniken hatten zur Folge, dass die Menge nicht verwertbarer Abfälle, die dann auf Deponien abzulagern sind, deutlich zurückgegangen ist. Seit einigen Jahren beträgt die auf den Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagerte oder verwertete Abfallmenge etwa 18 Millionen Tonnen pro Jahr. Es handelt sich hierbei vor allem um Bau- und Abbruchabfälle sowie Aschen und Schlacken aus thermischen Prozessen. Deponien bleiben auf hohem Sicherheitsniveau für regionale Abfallentsorgungsstrukturen nach wie vor unentbehrlich.

Entsorgung von mineralischen Abfällen, die nicht als Recyclingmaterial eingesetzt werden können

In verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen gibt es Planungen bzw. Planfeststellungsverfahren für Deponien der Deponieklasse I (DK I-Deponien) für die Entsorgung von mineralischen Abfällen, die nicht als Recyclingmaterial eingesetzt werden können. Neben der Erweiterung oder Wiederinbetriebnahme bestehender Deponien ist auch die Errichtung von DK I-Deponien an neuen, bisher anderweitig genutzten Standorten geplant. Im Rahmen der Zulassungs- bzw. Planfeststellungsverfahren ist vom Antragsteller ein Bedarfsnachweis zu erbringen, der von den zuständigen Behörden zu prüfen ist. Dabei besteht häufig Unsicherheit hinsichtlich des zukünftigen Bedarfs für DK I-Deponien und dessen regionaler Verteilung. Das NRW-Umweltministerium hat deshalb eine Bedarfsanalyse für DK I-Deponien erstellen lassen, deren Ergebnisse insbesondere die Zulassungs- bzw. Planfeststellungsbehörden bei der Beurteilung von Bedarfsnachweisen unterstützen sollen. Den Vorhabensträgern können die Ergebnisse als Orientierungsrahmen dienen.

Deponieverordnung

Die technischen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Deponien sind in der bundesweiten Deponieverordnung vom 27.04.2009 geregelt, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 27.09.2017 geändert worden ist. Mit der Deponieverordnung werden auch europaweite Vorgaben, wie die EG-Deponierichtlinie (1999/31/EG), die EU-Quecksilber-Richtlinie und die EU-Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.