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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Siedlungsabfälle

Die täglichen Dinge des Abfalls.

Siedlungsabfälle

In jedem privaten Haushalt fallen täglich Dinge an, die ihren Zweck erfüllt oder ihren Nutzen verloren haben. Dazu zählen alte Verpackungen, ausgelesene Zeitungen, defekte Elektrogeräte, Pflanzen- und Essensreste – und damit ist schon die gesetzliche Definition von “Abfall“ umschrieben.

Was ist "Abfall"?

Der Gesetzgeber versteht unter Abfall Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt hat  bzw. entledigen will oder muss. Häufig haben diese Güter durchaus noch einen Wert und lassen sich unmittelbar oder nach Aufbereitung wieder verwenden und in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Abfälle aus privaten Haushalten gehören zu den Siedlungsabfällen. In den privaten Haushalten in Nordrhein-Westfalen fallen pro Jahr rund 8 Millionen Tonnen Abfall an. Davon wird rund die Hälfte getrennt gesammelt und als Wertstoff wie zum Beispiel Glas, Papier oder Biomüll stofflich verwertet (recycelt). Der Rest wird umweltverträglich energetisch verwertet.

Abfallbilanzen

Seit dem Jahr 1995 wird für Nordrhein-Westfalen eine jährliche Abfallbilanz für Siedlungsabfälle erstellt und veröffentlicht. Zu den Siedlungsabfällen zählen Haus- und Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe wie Papier und Verpackungen. Die Abfallbilanzen geben einen Überblick über die Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und deren Entwicklung. Die Rahmenbedingungen der Siedlungsabfallwirtschaft haben sich seit 1995 verändert, insbesondere durch das seit Mitte 2005 geltende Ablagerungsverbot für biologisch abbaubare Abfälle. Diese dürfen seither nur noch nach einer Vorbehandlung deponiert werden, die überwiegend in Hausmüllverbrennungsanlagen durchgeführt wird.