Mineralische Abfälle
Mantelverordnung
Durch Einführung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Mantelverordnung) vom 09. Juli 2021 sollen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden. Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes NRW ist unter anderem geregelt, dass bei öffentlichen Bauaufträgen Recyclingrohstoffe gegenüber Primärbaustoffen bevorzugt werden.
Die Mantelverordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die Verwertererlasse werden am 31.07.2023 außer Kraft gesetzt.
Weitere Informationen
Die Veröffentlichung der in NRW güteüberwachten Ersatzbaustoffe erfolgt im Heft „Güteüberwachung im Straßenbau NRW“ und auf dieser Internetseite. Der Erlass des Verkehrsministeriums vom 05. Juni 2023 zu "Testat für einen güteüberwachten Ersatzbaustoff im Straßenbau NRW (Berücksichtigung der ErsatzbaustoffV)" ist von den in NRW anerkannten RAP Stra Prüfstellen zu beachten.
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