Abwechslungsreich Natur- und Kulturlandschaft bei Siegen-Volnsberg / ©Martin Jung/panthermedia.net
Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa)
Zu den ausschließlich durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Naturschutzprogrammen gehören die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa, die insbesondere zur Verwirklichung der Ziele des Landesnaturschutzgesetzes und der Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen dienen.
Anträge an die Landschaftsbehörden
Aus diesem Fördertopf werden auch die Kreise und kreisfreien Städte bei der Aufstellung und Umsetzung der Landschaftsplanung unterstützt.
Anträge sind je nach Gegenstand der Förderung entweder bei den Bezirksregierungen oder bei den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten als untere Naturschutzbehörden zu stellen.
Weitere Informationen:
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa) – Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. März 2001
- zum Thema "Naturschutzverwaltung (Naturschutzbehörden)"
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