Elementarschäden versichern
Naturgefahren in NRW: Informieren – Vorsorgen – Absichern
Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium des Landes NRW informieren deshalb mit der Verbraucherzentrale NRW e. V. und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GdV) über Möglichkeiten der Vorsorge – für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und Mieterinnen und Mieter, für Unternehmen und Gewerbetreibende sowie für Landwirtinnen und Landwirte.
Informieren Sie sich
- Starkregen kann innerhalb kürzester Zeit Sturzfluten verursachen – überall.
- Leben Sie in der Nähe eines Flusses oder Bachs? Flüsse können bei lang anhaltenden Niederschlägen über die Ufer treten – bei diesen Hochwasserereignissen besteht meistens etwas Vorwarnzeit.
- An Hängen kann Starkregen zu Bodenabträgen und Schlammlawinen führen, die auf der Hangseite ins Gebäude eindringen.
- Wasser aus der Kanalisation kann rückstauen und durch Toiletten, Duschen oder andere Sanitäreinrichtungen hochdrücken.
- Orts- und Straßennamen, die Worte wie "Siepen", "Aue", "Damm" oder "Bruch" enthalten, können auf Wassergefahren hinweisen.
Weitere Informationen:
- Gefahr durch Flusshochwasser erkennen: Das Land NRW stellt seit 2013 Hochwassergefahrenkarten zur Verfügung. Sie zeigen, wo und wie hoch das Wasser bei Flusshochwasser stehen kann. Die Hochwassergefahrenkarten können bei der Kommune eingesehen oder im Internet abgerufen werden.
- www.hochwasser-pass.com – Einschätzung der Gefahr durch Hochwasser für das eigene Haus: Das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) bietet die Erstellung eines Hochwasserpasses an, mit dem sich Hausbesitzer ein Bild über ihre individuelle Gefahr durch Überschwemmung machen können. Eine erste Auswertung nach Bearbeitung eines Online-Fragebogens erfolgt kostenfrei, eine detaillierte Beurteilung im Rahmen des Hochwasserpasses ist kostenpflichtig.
- Unabhängige kostenpflichtige Beratung zur richtigen Versicherung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort oder telefonisch
- Kostenlose Informationen zur Absicherung gegen Elementarschäden beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
- Naturgefahrenreporte des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
- Informationen und Beratung für landwirtschaftliche Betriebe bei der Landwirtschaftskammer NRW
Sorgen Sie vor
In Unternehmen sind oft nicht nur Gebäude, Einrichtung und Maschinen, sondern auch Akten, Server und Datenträger betroffen, in landwirtschaftlichen Betrieben die Erträge gefährdet. Schnell kommt es zu längeren Betriebsausfällen, laufende Kosten sind dann möglicherweise nicht mehr zu kompensieren. Die Existenz kann bedroht sein. Haben Sie ausreichende bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen? Oberflächenwasser etwa kann durch das Hochmauern von Kellerfensterschächten oder durch mobile Schutzvorrichtungen am Eindringen in Gebäude gehindert werden. Gegen zurückstauendes Wasser aus der Kanalisation hilft eine geeignete, regelmäßig gewartete Rückstausicherung. Auch organisatorische Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden. So kann sensibles Inventar kurzfristig oder dauerhaft in obere Stockwerke gebracht werden.
Lagern Sie wassergefährdende Stoffe wie Heizöl nicht in überflutungsgefährdeten Bereichen. Ist dies unumgänglich, sorgen Sie durch feste Verankerung dafür, dass Tanks nicht aufschwimmen können. Unternehmen sollten ihre Geschäftsdaten sichern, indem sie beispielsweise Aktenordner und Server über der möglichen Überflutungsebene lagern und Geschäftsdaten extern abspeichern.
Lassen Sie sich frühzeitig warnen, zum Beispiel durch eine Unwetter- oder Hochwasser-App, um zeitnah absichernde Maßnahmen einleiten zu können. Entwickeln Sie einen betrieblichen Notfall- und Gefahrenabwehrplan.
Weitere Informationen:
- Hochwasser-App "Meine Pegel" der Hochwasserzentralen der Länder
- Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes
- Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA
- Aktuelle Ratschläge zur Bauvorsorge in der "Hochwasserschutzfibel" des Bundesumweltministeriums
- Maßnahmen zur Vorsorge gegen Schäden durch Starkregen und Sturzfluten in der Broschüre "Die unterschätzten Risiken 'Starkregen' und 'Sturzfluten'" des Bundesamts für Bürgerschutz und Katastrophenhilfe
Für landwirtschaftliche Betriebe:
- Forschungsvorhaben "Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten des Risikomanagements" im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Studie "Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen" des Bundeslandwirtschaftsministeriums
- Zusammenstellung von Publikationen zu agrarrelevanten Extremwetterlagen und Möglichkeiten von Risikomanagementsystemen beim Thünen-Institut (Bundesinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei)
Sichern Sie sich ab
Sind Sie adäquat versichert?
Das Land NRW, Verbraucherzentralen, Kammern und Versicherer empfehlen dringend, einen Versicherungsschutz auch gegen Elementarschäden zu prüfen.
Die Elementarschadenversicherung umfasst Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen.
Privatleute können die Absicherung als zusätzliche Bausteine der Wohngebäude und der Hausratversicherung erhalten. Fast jedes Gebäude ist gegen Elementarschäden versicherbar, die meisten mit Standardprodukten. Unternehmen können Elementarschäden meistens als ergänzenden Baustein zur Versicherung des Gebäudes oder der Betriebs- und Produktionsmittel versichern. Betriebsausfälle können durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Eine zusätzliche Umweltschadensversicherung versichert direkte und indirekte Umweltschäden durch wassergefährdende Stoffe.
Weitere Informationen:
- Unabhängige kostenpflichtige Beratung zur richtigen Versicherung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale NRW vor Ort oder telefonisch
- Liste der an der Informationsoffensive teilnehmenden Versicherungsunternehmen mit Elementarschadenversicherungen für NRW (PDF)
- Kostenlose Informationen zur Absicherung gegen Elementarschäden beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
- Die "7 größten Irrtümer" über den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
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