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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen. Foto: panthermedia/ boarding now.

Fragen und Antworten

Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Hochwasservorhersage zuständig? Was ist der Hochwasserinformationsdienst? Und wie kann ich mich selbst über Hochwasserereignisse und Unwetter informieren? Antworten auf diese und weitere Fragen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zusammengestellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Hochwasser

F: Was ist Hochwasser und wie kommt es dazu?

Hochwasser ist ein Naturereignis. Wassermassen aus Niederschlag und eventuell aus Schneeschmelze sammeln sich in den Flusstälern und bilden dort Hochwasserwellen. Auch sogenannter Starkregen – große Niederschlagsmengen, die in einem kurzen Zeitraum (meist lokal) fallen – kann zu Überschwemmungen und Hochwasser führen. Das Wetter und das Abflussverhalten im Einzugsgebiet bestimmen das Ausmaß eines Hochwassers. Als Folge des Klimawandels werden für NRW zunehmende Niederschläge und Wasserabflüsse in den Wintermonaten prognostiziert, die häufiger als bisher zu Hochwasser führen können. Zusätzlich können, wie im Juli 2021, lokale Starkregenereignisse die Situation in den Kommunen verschärfen. Daher bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des Hochwasserschutzes, denn verhindern lässt sich Hochwasser nicht. Aber dessen Gefahren und Schäden lassen sich durch eine gesamtheitlich ausgerichtete Hochwasservorsorge vermindern, um Menschen und Sachgütern den bestmöglichen Schutz zu bieten.

F: Wie kann ich mich über Hochwasser- und Starkregengefahren informieren?

Hier lässt sich zwischen Grundinformationen zur Gefährdung und Informationen zur aktuellen Situation unterscheiden.

Für Gefährdungen durch Hochwasser liegen folgende Grundinformationen vor: Auf den Seiten „NRW Umweltdaten vor Ort“ können auf einer interaktiven Seite die Überflutungsflächen häufiger, seltener und extremer Hochwasser angezeigt werden und so schnell eine erste Abschätzung der eigenen Gefährdung durchgeführt werden. Dort können z. B. Informationen eingeholt werden, ob die eigene Wohnung oder das eigene Haus überflutungsgefährdet ist und welche Überflutungstiefen je nach Ereignis erwartet werden können. Darüber hinaus bietet das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) die Erstellung eines Hochwasserpasses an, mit dem sich Hausbesitzer ein Bild über ihre individuelle Gefahr durch Überschwemmung für ihr Haus machen können. Eine erste Auswertung nach Bearbeitung eines Online-Fragebogens erfolgt kostenfrei, eine detaillierte Beurteilung im Rahmen des Hochwasserpasses ist kostenpflichtig.

Informationen über aktuelle Hochwasserereignisse erhalten Sie beim länderübergreifenden Hochwasserportal www.hochwasserzentralen.de und auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Dort werden Pegel mit Informationswertüberschreitung angezeigt. Auf den Seiten des LANUV ist im Ereignisfall auch der jeweils aktuelle hydrologische Lagebericht nachlesbar. Hochwasserinformationen werden zudem über den WDR-Videotext und Warn-Apps wie „KATWARN“, „NINA“, „Meine Pegel“ und „WarnWetter“ bereitgestellt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht amtliche Unwetterwarnungen unter www.wettergefahren.de. Einen gebündelten Abo-Dienst via Push-Nachrichten, E-Mails und SMS für Hochwassermeldungen und die hydrologischen Lageberichte für Nordrhein-Westfalen bietet das Umweltportal des Landes an: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

Die Vorhersage der Intensität und Dauer von Starkregenereignissen ist nur mit großen Unsicherheiten möglich. Auch die Vorhersage des Gebiets, in dem der Starkregen niedergehen wird, ist nur auf regionaler Ebene möglich. Daher sind beim Thema Starkregen die Grundinformationen besonders wichtig, um generell über die eigene Gefährdung informiert und im Ereignisfall vorbereitet sein.

Kommunale Starkregengefahrenkarten erlauben eine Bewertung der Gefährdung bei Starkregen in Siedlungsgebieten, hier ist die jeweilige Kommunalverwaltung anzusprechen. Soweit die betreffende Kommune keine Starkregengefahrenkarte oder vergleichbare Information selbst hat, kann die Starkregenhinweiskarte für Nordrhein-Westfalen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie entsprechende Hinweise geben. Diese Karte ist verfügbar im Klimaanpassungsportal Nordrhein-Westfalen unter www.klimaanpassung-karte.nrw.de. Dort kann unter „Hochwasserschutz“ sowohl die Starkregenhinweiskarte, als auch zusätzlich die genannten Hochwassergefahrenkarten angezeigt werden. Beide Portale erlauben die adressbezogene Suche.

F: Wer führt in Nordrhein-Westfalen die Hochwasserinformation und -vorhersage durch? Wer warnt vor Hochwasser?

Das LANUV misst kontinuierlich im Rahmen der Erhebung von wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten den Niederschlag sowie den Wasserstand an Pegeln in den Gewässern, und stellt die Messdaten über Fachinformationssysteme zur Verfügung. Der Hochwasserinformationsdienst des LANUV beurteilt die Auswirkungen des Wettergeschehens auf die Hochwasserlage und informiert neben den Daten der Messstellen mit hydrologischen Lageberichten im Internet die Behörden und die Öffentlichkeit. Im Mai 2022 ist zusätzlich zur kontinuierlichen Messung der Wasserstände an 23 Pegeln an insgesamt 14 Gewässern in Nordrhein-Westfalen (Berkel, Dinkel, Emmer, Ems, Erft, Inde, Issel, Lenne, Lippe, Nethe, Ruhr, Rur, Sieg und Werre) die verwaltungsinterne Testphase eines Hochwasservorhersagesystems gestartet. Auf Grundlage der aktuellen Messwerte und der Ergebnisse der Vorhersage informiert das LANUV die Bezirksregierungen im Vorfeld eines möglichen Überschreitens von Informationswerten sowie während eines Hochwasserereignisses. Bei Erwartung einer Hochwasserlage veröffentlicht das LANUV in regelmäßigen Abständen Vorabinformationen bzw. hydrologische Lageberichte bis zum Ende der Hochwasserlage. Darüber hinaus können die aktuellen Wasserstände jederzeit beim LANUV eingesehen werden

Mit den Daten und Information des DWD und des LANUV entscheiden die Bezirksregierungen und ggf. die Kreisleitstellen und Kommunalbehörden, ob und inwieweit (welche Region, welche Gewässer) im Rahmen der Gefahrenabwehr vor Hochwasser gewarnt wird.

F: Was ist ein Pegel?

Ein Pegel ist eine Messstelle, an der der Wasserstand (und ggf. weitere Parameter wie die Wassertemperatur) eines Gewässers gemessen und an die Messnetzzentrale gesendet werden. Das so genannte Pegelwesen umfasst neben der reinen Wasserstandsmessung an vielen Pegeln zusätzliche Messungen zur Bestimmung des Abflusses. Die Messungen sind Grundlage für Planung und Steuerung wasserwirtschaftlicher Systeme. Neben der Wetterlage stellen Pegeldaten die Grundlage für die Beurteilung einer Hochwasserlage dar. Die aktuellen Pegelstände sind einsehbar im Internet.

F: Was ist ein hydrologischer Lagebericht?

Bei absehbarer Hochwassergefahr oder bei Hochwasser erstellt das LANUV hydrologische Lageberichte für Nordrhein-Westfalen. Ein hydrologischer Lagebericht beschreibt in Anknüpfung an die DWD-Informationen die Witterungssituation und aktuellen Pegelstände, gegebenenfalls die Überschreitung von Warnschwellen (den sog. Informationswerten). Er enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Auswirkungen des Wettergeschehens auf den Abfluss der Gewässer, also gegebenenfalls eine Hochwasserlage. Der jeweils aktuelle Lagebericht wird im Internet veröffentlicht. Einen gebündelten Abo-Dienst via Push-Nachrichten, E-Mails und SMS für Hochwassermeldungen und die hydrologischen Lageberichte für Nordrhein-Westfalen bietet das Umweltportal des Landes an: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

F: Was bedeuten die „gewässerspezifischen Informationswerte“?

An den Hochwassermeldepegeln sind drei gewässerspezifische Informationswerte hinterlegt:

  • Informationswert 1: Beginn der Ausuferung des Gewässers; land- und forstwirtschaftliche Flächen und Verkehrsflächen können überflutet werden.
  • Informationswert 2: Gefahr der Überflutung einzelner bebauter Grundstücke oder Infrastruktureinrichtungen.
  • Informationswert 3: Gefahr der Überflutung von bebauten Gebieten oder Infrastruktureinrichtungen in größerem Umfang.

Diese Informationswerte werden durch die Bezirksregierungen pegelspezifisch festgelegt.

Weitere Informationen:

F: Auf welcher Fördergrundlage kann eine Kommune Förderungen im Bereich Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge beantragen?

Nordrhein-Westfalen unterstützt die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Förderung kommunaler Handlungskonzepte zum Hochwasserschutz vor Ort und baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen ist die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL)“.

Auch Schutzkonzepte zur Vermeidung oder Minderung von Schäden infolge von Starkregenereignissen können nach dieser Förderrichtlinie gefördert werden.

Wenn etwa eine Kommune im Oberlauf eines Gewässers ein Hochwasserrückhaltebecken errichten möchte, um das Gewässer und die anliegenden Ortsteile vor Überschwemmungen zu schützen, wäre eine solche Baumaßnahme grundsätzlich als "Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" nach der o.g. Richtlinie förderfähig. In diesem Fall müsste die Kommune die Hochwassergefährdung prüfen und in den Planungsprozess einsteigen. Die Genehmigungsbehörde wäre bei kleineren Gewässern in der Regel die Untere Wasserbehörde, die Bewilligungsbehörde für die Förderung die zuständige Bezirksregierung.

F: Was unternimmt das Land zum Schutz vor Hochwasser?

Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Kommunen, Wasser- und Deichverbände für einen nachhaltigen und vorsorgenden Hochwasserschutz und beteiligt sich an den Kosten. Dies betrifft sowohl konzeptionelle Maßnahmen als auch wasserbauliche Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt und zum technischen Hochwasserschutz. Mit den zuständigen Institutionen werden im Rahmen des nach europäischem Recht vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanagements Gefahrenlagen analysiert und vorsorgende Gegenmaßnahmen erarbeitet. Neben diesem vorsorgenden Schutz zur Vermeidung und Verminderung des Hochwasserrisikos forciert das Land die Zusammenarbeit von Katastrophenschutz und Wasserwirtschaft für den Fall, dass ein Hochwasserereignis eintritt.

Das Umweltministerium arbeitet mit der Wasserwirtschaftsverwaltung in den Bezirksregierungen und Kreisen und Kreisfreien Städten sowie den Wasserverbänden intensiv an einer Verbesserung des Hochwasserschutzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Als Konsequenz aus dem verheerenden Hochwasserereignis im Juli 2021 wurde ein 10-Punkte Arbeitsplan veröffentlicht, der auf zentrale Handlungsfelder zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserrisiken fokussiert. Kriterien für die Abarbeitung der Aufgaben sind eine zeitnahe Umsetzung und eine möglichst hohe Wirksamkeit der Maßnahmen. So wird beispielsweise der Hochwasserinformationsdienst des LANUV seit Mai 2022 durch den Start des verwaltungsinternen Testbetriebs eines Hochwasservorhersagesystems unterstützt. Zur Begleitung der Umsetzung des Arbeitsplans ist darüber hinaus die sog. Hochwasserschutzkommission ins Leben gerufen worden, die aus Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen besteht und das Umweltministerium bei der Lösungsfindung in den komplexen Fragestellungen unterstützt. Zusammen mit dem technischen Hochwasserschutz will die Landesregierung auch den ökologischen Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und das Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen. Ziel ist, diesen Gewässern wieder mehr Platz zur Ausbreitung zu geben und eine naturnahe Entwicklung voranzutreiben.

Für eine erfolgreiche internationale Abstimmung des Hochwasserschutzes arbeitet das Land Nordrhein-Westfalen mit seinen Nachbarländern zusammen. Als Beispiel: Für den Rhein findet eine enge Abstimmung in der "Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins" (IKSR) statt. Die Abstimmung der grenzüberschreitenden Hochwasseraktivitäten mit den Niederlanden erfolgt in der "Deutsch-Niederländischen Arbeitsgruppe Hochwasser".

F: Was unternimmt das Land zum Schutz vor Starkregen?

Neben Hochwasser aus Flüssen kann auch Starkregen zu Überflutungen führen. Welche Kommunen und Stadtteile von Starkregen betroffen sein wegen, ist fast nie vorhersehbar, da die Vorhersage der Intensität und Dauer des Starkregenereignisses sowie des Gebiets, in dem der Starkregen niedergehen wird, nur mit großen Unsicherheiten möglich ist. Daher sollte sich jede Bürgerin und jeder Bürger informieren, ob ihre/seine Wohnung oder Haus durch Überflutungen durch Starkregen gefährdet sein könnte.

Das Land unterstützt die Kommunen bei der Starkregenvorsorge im Rahmen der "Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement". Die Arbeitshilfe zeigt auf, wie eine Kommune mit dem Thema Starkregen umgehen kann. Das Land fördert Starkregen-Handlungskonzepte, -Analysen und -Gefahrenkarten mit 50 Prozent der Erstellungskosten. Die Förderung können die Kommunen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung beantragen.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Entwicklung kommunaler Handlungskonzepte, aufbauend auf Starkregengefahrenkarten für außergewöhnliche und extreme Oberflächenabflussereignisse sowie einer nachfolgenden Risikoanalyse.

Die flächendeckende Erstellung von Starkregengefahrenkarten ist ein wichtiger Baustein, um die Folgen zerstörerischer Naturgewalten einzudämmen. Durch die Ermittlung überflutungsgefährdeter Bereiche, auch abseits größerer Fließgewässer, lassen sich die Risiken im Vorfeld einschätzen und durch Vorsorgemaßnahmen reduzieren.

Für Kommunen, in denen noch keine kommunalen Karten zur Starkregengefahr existieren, liefert die Starkregenhinweiskarte NRW des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie erste valide Erkenntnisse, die im Rahmen der "Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement " durch die Kommunen vertieft werden sollten.

Bereits mehr als 50 Kommunen haben kommunale oder regionale Starkregengefahrenkarten erarbeitet. Festzustellen ist, dass die Anzahl der Anfragen zur Förderung von Starkregenrisikomanagementkonzepten in der Zeit nach dem Hochwasser 2021 gestiegen ist, insbesondere in den vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebieten ist eine Zunahme zu verzeichnen. Auch ist zu beobachten, dass Förderanträge vermehrt kommunenübergreifend auf Kreisebene gestellt werden. Das Umweltministerium hat aktuell alle Kommunen angefragt, um eine Übersicht zur Anzahl der Kommunen mit Starkregenkonzepten zu erhalten, die bereits gefördert wurden oder die sich in Vorbereitung befinden.

Neben diesen konkreten Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen, fördert das Land auch Projekte und Maßnahmen im Bereich Klimaanpassung, z.B. Maßnahmen zur Flächenentsiegelung, Steigerung der Verdunstung und Versickerungsraten und zur Dach- und Fassadenbegrünung.

F: Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf den Hochwasser- und Starkregenschutz?

Die Hochwasser-Katastrophe 2021 hat gezeigt, welch tiefes menschliches Leid und welche verheerenden Sachschäden durch extreme Wetterereignisse verursacht werden können. Daten zur Klimaveränderung und zu deren Folgen sind daher für Akteure eine wichtige Wissens- und Entscheidungsgrundlage. Das Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring des LANUV zeigt die Auswirkungen des bereits beobachteten Klimawandels auf verschiedene Handlungsfelder und Umweltbereiche in Nordrhein-Westfalen auf.

Im Bereich Starkregen zeigt sich, dass sowohl die Anzahl der Starkregenereignisse, als auch der Starkniederschlagstage aktuell jeweils im Vergleich zur ersten verfügbaren Klimanormalperiode zugenommen hat.

Die Erkenntnis, dass Extremereignisse durch die Auswirkungen des Klimawandels wahrscheinlicher werden, macht eine Stärkung der Resilienz des Hochwasser- und Starkregenschutzes in Nordrhein-Westfalen zwingend notwendig.Die Handlungsfelder im Bereich Hochwasser- und Starkregenschutz werden im 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ aufgeführt.

Neben dem Klimaschutz ist daher die Klimafolgenanpassung von zentraler Bedeutung. Als erstes Land hat Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz erlassen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, drohende Schäden zu verringern und die Klimaresilienz zu steigern. Des Weiteren begleitet der Beirat Klimaanpassung NRW die Anpassungspolitik in Nordrhein-Westfalen.

Zudem hat die Justizministerkonferenz den Bund jüngst aufgefordert, die Ausgestaltung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu erarbeiten.

F: Was sind Überschwemmungsgebiete?

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die durch Gewässer bei bestimmten definierten Ereignissen anknüpfend an die Wahrscheinlichkeit des Hochwassers überschwemmt werden. Sie müssen aufwändig ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung festgelegt werden. In ihnen gelten Ge- und Verbote, die das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes regelt, beispielsweise ist die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten untersagt. Die Regelungen sollen Schaden bei Hochwasser vermindern (z.B. durch hochwasserangepasstes Bauen) und eine Vergrößerung des Schadenpotentials z.B. durch zusätzliche Bebauung verhindern.  Im Einzelfall kann die Bezirksregierung auch zusätzliche Regelungen vorgeben. Sie werden vor allem für Flächen mit gefährdeten Schutzobjekten festgesetzt.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es schon seit Anfang des vorherigen Jahrhunderts. Aktuell wird dabei immer eine Fläche eines Hochwasserereignisses festgesetzt, das statistisch im Mittel einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Derzeit wird geprüft, inwieweit die Berechnungsgrundlagen und die Flächen der Überschwemmungsgebiete vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Hochwassers im Juli 2021 anzupassen sind.

F: Wer warnt vor Unwettern und extremen Wetterereignissen?

Amtliche Wetterwarnungen obliegen nach dem DWD-Gesetz dem Deutschen Wetterdienst. Im Rahmen der amtlichen Warnungen gibt der Deutsche Wetterdienst auch Hinweise auf mögliche Gefahren. Diese und die angemessenen Verhaltenshinweise finden Sie unter www.wettergefahren.de, sowie in den Warn-Apps wie „KATWARN“, „NINA“, „Meine Pegel“ und „WarnWetter“.

F: Wie verhalte ich mich bei Hochwasser oder Starkregen?

Im Gebäude:

  • Verlassen Sie im drohenden Überflutungsfall umgehend tiefliegende Gebäudeteile, z. B. Keller, Souterrainwohnungen, außenliegende Kellertreppen.
  • Ist Ihr Keller überschwemmt, besteht Gefahr aus elektrischen Anlagen. Betreten Sie daher überschwemmte Räume nicht. Vor dem Betreten muss der Strom abgestellt werden.

Tiefgaragen, Tunnel und Unterführungen:

  • Verlassen Sie im drohenden Überflutungsfall umgehend Tiefgaragen oder Unterführungen. Fahren Sie nicht rein, auch wenn Sie meinen, dass Sie es gerade noch schaffen.

Auf der Straße:

  • Passieren Sie keinesfalls überflutete Straßen! Hier können unsichtbare Hindernisse sein, die Verletzungsgefahr bedeuten. Auch ist die Überflutungshöhe häufig nicht sicher erkennbar.
  • Kanaldeckel können aufgrund des Wasserdrucks aus dem Kanalnetz fehlen oder plötzlich in die Höhe schießen! Auch hier droht Verletzungsgefahr.

An Bächen und Flüssen:

  • Verlassen Sie umgehend das Gewässer und den Uferbereich, wenn Sie einen Anstieg des Wasserstands bemerken.
  • Auf keinen Fall sollten Sie steigende Pegelstände als sportliche Herausforderung ansehen.

F: Welche Vorsorgemaßnahmen sollte ich für mein Haus gegen Unwettergefahren treffen?

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finden im E-Book der Verbraucherzentralen „Unwetter Gebäude-Check“ ganz konkrete Tipps, wie sie ihre Gebäude mit baulichen Maßnahmen absichern. Anhand von praktischen Checklisten kann hier überprüft werden, wie wetterfest die eigene Immobilie gegen Starkregen, Sturm oder Blitz- und Hagelschlag ist.

Die folgenden Ratschläge können helfen, mögliche Schwachpunkte beim eigenen Haus zu finden und zu beheben:

  • Rückstauklappen verhindern einen Wassereinbruch über die Kanalisation. Diese können meist auch nachträglich installiert werden.
  • Wertvolle Gegenstände sollten nicht im Keller gelagert werden.
  • Befestigte Flächen sollten nicht mit Gefälle zum Haus angelegt werden.
  • Schwellen an Kellerfenstern und Türeingängen können das Wasser am Eindringen hindern.
  • Kanaleinläufe sollten von Schmutz und möglichen Hindernissen freigehalten werden.
  • Versorgungseinheiten für Strom, Gas und Heizung sind oberhalb der Kellerräume besser vor Überflutung geschützt.
  • Bei hohen Grundwasserständen sind wasserdichte Keller unverzichtbar. Unter Umständen kann es besser sein, beim Neubau auf einen Keller zu verzichten.

F: Wie sichere ich mich gegen Risiken ab, die durch Wirken der Natur verursacht werden?

Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, brauchen Sie meist eine spezielle Versicherungs-Police: die so genannte Elementarschadenversicherung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen in fünf Schritten eine Orientierung zum passenden Versicherungsschutz.

F: Was sollte nach Rückgang des Hochwassers beachtet werden?

Nach Ablauf des Wassers sollte die Versicherung informiert und der Schaden fotografisch dokumentiert werden. Zur Sicherheit ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Hochwasser hatten, sollten entsorgt werden. Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden.

F: Wo finde ich Informationen zum Wiederaufbau nach der Hochwasser-Katastrophe 2021?

Im Juli 2021 waren rund 180 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von Starkregen und Hochwasser betroffen. Das Land unterstützt den Wiederaufbau mit umfangreichen Angeboten. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.