
Hochwasserschutz nach EU-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz
Landesweites Hochwasserrisikomanagement
Hochwasserrisikomanagementpläne
Weitere Informationen:
Hochwasserschutz im Wasserhaushaltsgesetz
Die Umsetzung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zum Hochwasserschutz war in drei Arbeitsschritte unterteilt:
- bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
- bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für diese Gewässer
- bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
Dieser Zyklus wiederholt sich in einem 6-jährlichen Turnus, die Arbeitsschritte werden also in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Für den 2. Zyklus stehen folgende Fristen bereits fest:
- bis Dezember 2018: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
- bis Dezember 2019: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gewässer
- bis Dezember 2021: Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
Vorläufige Bewertung und Bestimmung der Risikogewässer
Seit Dezember 2011 hatte für die nordrhein-westfälischen Gewässer der "Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) in NRW" vorgelegen. Bei 448 Gewässern mit einer Länge von rund 6.000 Kilometern wurde ein erhebliches Hochwasserrisiko festgestellt.
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Für die Gewässerstrecken hatten die Bezirksregierungen bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Erstere informieren über die Ausdehnung und Tiefe einer möglichen Überflutung. Letztere zeigen auf, wo zum Beispiel Wohn- und Industriegebäude oder Verkehrswege und Versorgungseinrichtungen betroffen sein können. Auf der Grundlage dieser Informationen wurden die Hochwasserrisikomanagementpläne von den Bezirksregierungen gemeinsam mit allen zuständigen Akteuren (zum Beispiel Kommunen, Wasser- und Deichverbänden, andere interessierte Stellen) erarbeitet.
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie
Weitere Informationen:
- Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) vom 11. April 2017
- Muster 1: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (PDF, 31 KB)
- Muster 2: Zuwendungsbescheid Projektförderung (PDF, 26 KB)
- Muster 3: Änderungs-/Fortschreibungs-Zuwendungsbescheid (PDF, 24 KB)
- Muster 4: Mittelanforderung (PDF, 16 KB)
- Muster 5: Verwendungsnachweis (PDF, 27 KB)
- Muster 6: Erklärung zur "DE-MINIMIS"-Beihilfe (PDF, 12 KB)