wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Abfallimporte / -exporte

Abfallimporte / -exporte

Nicht jedes Land ist in der Lage, eine umweltverträgliche Entsorgung seiner Abfälle zu gewährleisten. So gelangen auch Abfälle aus anderen Bundesländern und dem Ausland zur Entsorgung in nordrhein-westfälische Anlagen. Nordrhein-Westfalen verfügt als bevölkerungsreiches Industrieland über eine gut ausgebaute Entsorgungsinfrastruktur.

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Abfallimporte und -exporte unterliegen dem Basler Übereinkommen, der EU-Abfallverbringungsverordnung und dem Abfallverbringungsgesetz. Dort sind die notwendigen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen vorgegeben. Im Einzelnen geht es um das Notifizierungsverfahren mit Behördenbestätigung, die Exportverbote für gefährliche Abfälle in Dritte-Welt-Länder sowie um die Verpflichtung zu staatlichen Kontrollen. Die EU-Mitgliedstaaten haben zu kontrollieren, zu dokumentieren und der EU-Kommission jährlich zu berichten.

In Deutschland liegen die Entscheidungen über den Ex- und Import von notifizierungspflichtigen Abfällen, in der Zuständigkeit der Bundesländer (§ 14 AbfVerbrG). Im Falle der Ausfuhr ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls beginnt. Bei der Einfuhr ist entscheidend, wo der Abfall erstmalig behandelt, gelagert oder abgelagert werden soll. Für die Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständig.

Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen.

Der Datenbericht 2020 zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach und aus Nordrhein-Westfalen (Im- und Exporte) enthält Auswertungen zu grenzüberschreitenden Abfalltransporten für alle notifizierungspflichtigen Abfälle (gefährliche und nicht gefährliche Abfallarten). Der Abfallimport nach Nordrhein-Westfalen betrug im Jahr 2020 rund 1,4 Millionen Tonnen. Gefährliche Abfälle hatten einen Anteil von 45 Prozent.  Wie in den Vorjahren ist auch im Jahr 2020 festzustellen, dass mehr Abfälle nach Nordrhein-Westfalen importiert als von Nordrhein-Westfalen in andere Staaten exportiert wurden. Die aus anderen Staaten nach Nordrhein-Westfalen verbrachte Abfallmenge ist im Zeitraum von 2010 bis 2020 bei den gefährlichen wie auch den nicht gefährlichen Abfällen insgesamt um rund 30 Prozent zurückgegangen.

Weitere Informationen:

Genehmigungsbehörden

Rechtliche Regelungen

Daten und Informationen