Fluglärm
Lärmprobleme in der Umgebung der Flughäfen
Gesetzliche Regelungen zum Fluglärmschutz
Zuständigkeiten
In Nordrhein-Westfalen ist das Umweltministerium federführend für die Umsetzung des Fluglärmgesetzes zuständig. Ansprüche von Eigentümern gegenüber dem Flughafenbetreiber, die aus diesem Gesetz entstehen, können auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung geltend gemacht werden. Bau und Betrieb von Flugplätzen unterliegen detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und werden von den zuständigen Behörden genehmigt und kontrolliert. Das ist in Nordrhein-Westfalen zum einen das Verkehrsministerium als oberste Luftfahrtbehörde. Es ist verantwortlich für die Aufsicht über den Flugbetrieb auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück. Die Aufsicht über alle anderen Flugplätze haben die Bezirksregierungen Münster beziehungsweise Düsseldorf.Weitere Informationen:
bei den Bezirksregierungen:
Gesundheitsrisiken durch Fluglärm
Fluglärm ist ein gravierendes Problem für die menschliche Gesundheit: Lärm stört den Schlaf und verursacht oder verstärkt bei entsprechend starker und langer Einwirkung Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, beispielsweise Bluthochdruck. Dies bestätigt auch eine Literaturstudie des NRW-Umweltministeriums zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms. Experten der Lärmwirkungsforschung stellen in dieser Studie den aktuellen Wissensstand dar. Das NRW-Umweltministerium hat in einem Fachgespräch die Kernaussagen der Studie herausgearbeitet und mit weiteren Experten abgestimmt. Auch das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen nächtlichen Fluglärms auf die Bevölkerung zusammengestellt und kommt zu dem Schluss, dass aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an stadtnahen Flughäfen erforderlich ist. Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein Eckpunktepapier zur "Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm" erarbeitet. An den Beratungen beteiligt waren auch Vertreterinnen und Vertreter des Umweltbundesamtes, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und der Fluglärmkommission des Frankfurter Flughafens, so dass die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden konnten. Die Ergebnisse der im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums erstellten Literaturstudie sind in das Eckpunktepapier eingeflossen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) zeigt in einem aktuellen Sondergutachten "Fluglärm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" den künftigen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Lärmschutzes an Flughäfen auf. Für die Flughäfen gibt es Fluglärmkommissionen, die die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm beraten. Das NRW-Umweltministerium ist Mitglied in den Fluglärmkommissionen und setzt sich dort für einen weitreichenden Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner ein. Die genannten Studien und Gutachten belegen den Reformbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Fluglärmschutz. Das NRW-Umweltministerium setzt sich deshalb in der Umweltministerkonferenz und im Bundesrat für eine Verbesserung der Regelungen ein.
Weitere Informationen:
- "Gesundheitliche Auswirkungen nächtlichen Fluglärms: aktueller Wissensstand (Literaturauswertung)" im Auftrag des NRW-Umweltministeriums
- Fachgespräch vom 16. November 2012 über gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm unter besonderer Berücksichtigung des Nachtfluglärms (Kernaussagen) (PDF, 89 KB)
- "10+9 Eckpunkte zur Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm Arbeitsgruppe "Schutz vor Fluglärm" beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
- beim Umweltbundesamt
- "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" – Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: