Lärmschutzwände schützen Anwohner / ©Harald Jeske / Panthermedia
Lärmkarten und Aktionspläne
Um die Lärmschutz-Ziele der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Damit entsteht ein gesamtstädtisches Konzept zur systematischen Minderung der Lärmbelastung.
Europäische Umgebungslärmrichtlinie
Als Umgebungslärm im Sinne der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr, Gewerbe- oder Industrieanlagen verursacht werden. Mit der Umgebungslärmrichtlinie sollen negative Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, vermindert oder ihnen vorgebeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Damit entsteht ein gesamtstädtisches Konzept zur systematischen Minderung der Lärmbelastung.
Weitere Informationen:
- Umgebungslärmportal Nordrhein-Westfalen
- Förderportal Lärmschutz
- beim Landesumweltamt zur Umgebungslärm-Richtlinie
- beim Landesumweltamt zur Lärmminderungsplanung
- beim Umweltbundesamt
- beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Grafik zur Lärmbelastung in NRW (Nacht)
- Grafik zur Lärmbelastung in NRW (24 Stunden)
Die Umsetzung der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend durch das Umweltministerium NRW. Für die Lärmkartierung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Die Lärmkarten werden im Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Die Städte und Gemeinden führen die Lärmaktionsplanung durch und beteiligen ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgt dann von den Städten und Gemeinden oder zum Beispiel den zuständigen Straßenbaubehörden.
Die Städte oder Gemeinden können genaue Auskünfte zum Stand der Lärmaktionspläne erteilen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 und 2017 bestätigen dies. Hauptursache ist der Straßenverkehr.
Das NRW-Umweltministerium misst der europäischen Umgebungslärmrichtlinie eine große Bedeutung als wirkungsvolles Instrument der Lärmbekämpfung bei. Um die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung zu verbessern, setzt sich das Ministerium in den Fachkonferenzen und im Bundesrat für Verbesserungen der rechtlichen Regelungen beim Lärmschutz und der Finanzierung von Maßnahmen ein. Das Förderportal Lärmschutz informiert darüber, wie Maßnahmen zum Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln realisiert werden können.
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