Lärm
Lärmschutz als Ziel
In der Umwelt gibt es verschiedenartige Lärmquellen, wie zum Beispiel Verkehr, Gewerbe-/Industrie oder Sportanlagen, die bei gleichen Lärmpegeln nicht immer gleich belästigend wirken. Es gibt deshalb verschiedenartige Regelungen zum Lärmschutz, jeweils bezogen auf unterschiedliche Lärmquellen. Die Regelwerke stützen sich auf Lärmmessungen oder Lärmberechnungen und die Beurteilung der Lärmwirkungen anhand bestimmter Grenz- oder Richtwerte. Die Grenz- oder Richtwerte hängen von der Tageszeit ab und sind gestaffelt nach der Art des Gebietes, das geschützt werden muss. Anspruchsvolle Grenzwerte haben dazu geführt, dass sich die Lärmbelastung im Bereich Industrie und Gewerbe deutlich verbessert hat. Dennoch ist der Durchbruch bei der Lärmbekämpfung bisher nicht gelungen. Rund 1,4 Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen über 65 Dezibel(A) am Tage und 55 Dezibel(A) in der Nacht ausgesetzt. Hauptlärmquelle in den Städten ist nach wie vor der Verkehr auf der Straße und der Schiene, zunehmend aber auch der Flugverkehr. Zur Abend- und Nachtzeit verursachen Veränderungen im Freizeitverhalten vieler Menschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in der Umgebung gastronomischer Betriebe und Freizeitstätten weitere Lärmprobleme. Um Gesundheit, Lebensqualität und Standortqualität in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu verbessern, müssen wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. Vor diesem Hintergrund treibt die NRW-Landesregierung mit einer umfassenden Lärmminderungsstrategie und einem Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ die Reduzierung des Umgebungslärms voran.
Lärmminderungsstrategie NRW
Die Lärmminderungsstrategie NRW stützt sich im Wesentlichen auf folgende Säulen :
- Lärmaktionsplanung
Für die großen Ballungsräume sowie für die Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenstrecken und Großflughäfen werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt, die die Lärmbelastung aufzeigen. Auf der Grundlage dieser Lärmkarten erstellen die Städte und Gemeinden unter aktiver Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Lärmaktionspläne. Diese benennen die konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vor Ort und werden möglichst umfassend realisiert. Das NRW-Umweltministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei ihren Arbeiten.
- Verbesserung der Regelungen zum Verkehrslärmschutz
Die bisherigen Erfahrungen aus der Lärmaktionsplanung zeigen, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen nicht ausreichen, Bereiche mit sehr hohen Lärmbelastungen zielgerichtet zu entlasten und dem Entstehen neuer Lärmprobleme vorzubeugen. Dabei liegt das Hauptlärmproblem im Verkehrsbereich. Das NRW-Umweltministerium setzt sich in den Fachministerkonferenzen und im Bundesrat dafür ein, dass die Regelungen zum Verkehrslärmschutz bundesweit verbessert werden.
- Finanzierung von Lärmschutz
Die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen ist ein dringendes Problem. Nachholbedarf bei der Lärmsanierung besteht vor allem beim Straßenverkehr. Den Städten und Gemeinden fehlen die notwendigen Finanzmittel für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen. Ein Rechtgutachten im Auftrag des NRW-Umweltministeriums kommt zu dem Schluss, dass eine Mitfinanzierung durch den Bund möglich ist. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Finanzierungsprogramm zu schaffen.
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