
Lärmkarten und Aktionspläne
Europäische Umgebungslärmrichtlinie
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Die Umsetzung der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend durch das Umweltministerium NRW. Für die Lärmkartierung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) unterstützt. Die Lärmkarten werden im Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Die Städte und Gemeinden führen die Lärmaktionsplanung durch und beteiligen ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgt dann von den Städten und Gemeinden oder zum Beispiel den zuständigen Straßenbaubehörden. Die Städte oder Gemeinden können genaue Auskünfte zum Stand der Lärmaktionspläne erteilen. In Nordrhein-Westfalen ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 und 2017 bestätigen dies. Hauptursache ist der Straßenverkehr. Das NRW-Umweltministerium misst der europäischen Umgebungslärmrichtlinie eine große Bedeutung als wirkungsvolles Instrument der Lärmbekämpfung bei. Um die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung zu verbessern, setzt sich das Ministerium in den Fachkonferenzen und im Bundesrat für Verbesserungen der rechtlichen Regelungen beim Lärmschutz und der Finanzierung von Maßnahmen ein. Das Förderportal Lärmschutz informiert darüber, wie Maßnahmen zum Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichen Mitteln realisiert werden können.