Gewerbe- und Industrielärm
Ansprechpartnerin ist die untere Umweltschutzbehörde
Weitere Informationen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- beim Umweltbundesamt
- Wer macht was im Immissionsschutz?
Bei Fragen zu Ihrer Situation vor Ort informieren Sie sich bitte weiter bei Ihrer Kommune.
Richtwerte der TA Lärm
Weitere Informationen
Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen
Für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe ist immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss der Betreiber einer Windenergieanlage nachweisen, dass die Anforderungen des Immissionsschutzrechtes in Bezug auf die Geräusche der Anlage eingehalten werden. Hierzu legt er eine Schallprognose vor, mit der die zu erwartenden Geräuschimmissionen ermittelt werden. Diese dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm nicht überschreiten. Messtechnische Untersuchungen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hatten gezeigt, dass das bisher angewendete Prognoseverfahren zu einer Unterschätzung der Geräuschimmissionen führen kann. Nach weiteren Schallmessungen und einem intensiven Dialog hat man sich Anfang September auf Bund-/Länderebene auf das sogenannte Interimsverfahren des DIN verständigt. Dieses Verfahren wurde nun per Erlass in Nordrhein-Westfalen eingeführt und berücksichtigt besser die Besonderheiten hoher Windenergieanlagen als das bislang übliche Prognosemodell.
Windenergie im rheinischen Revier. Foto: Annegret Lippold
Weitere Informationen
- Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI); Stand: 30.06.2016 (PDF)
- Erlass des NRW-Umweltministeriums vom 29.11.2017 zur Einführung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) (PDF)
- Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen – Beantwortung von Zweifelsfragen gemäß Dienstbesprechung am 02.02.2018 (PDF)
- windenergieausbau.nrw.de
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