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Artenhilfsprogramme NRW

Erfolgreiche Rückkehrer und Wegbereiter für den Artenschutz in NRW

Ob Feldhamster, Laubfrosch oder prächtige Orchideenart - in Nordrhein-Westfalen sind viele seltene und teils hochgradig gefährdete Arten zuhause. Das Land NRW fördert sie mit verschiedenen Artenhilfsprogrammen und unterstützt ehrenamtliche Initiativen, um das Aussterben von Arten zu verhindern, ihre Bestände zu stabilisieren und im Optimalfall auch zu verbessern. 

Artenhilfsprogramme sind gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Sie umfassen verschiedene Strategien, um Populationen zu stabilisieren, Lebensräume zu sichern und langfristig das Überleben gefährdeter Arten zu gewährleisten. In Nordrhein-Westfalen existieren eine Vielzahl an unterschiedlichen Artenhilfsprogrammen in verschiedenen Trägerschaften, etwa durch die Kreise und kreisfreien Städte, Naturschutzverbände, Biologische Stationen oder Landschaftsstationen. Diese können sich auf ausgewählte Arten oder auch auf Programme für ganze Artengruppen beziehen. Zu den Artenhilfsprogrammen zählen auch punktuelle Maßnahmen, zum Beispiel zur Sicherung von Fledermausbeständen oder Amphibien. Auch der Bund hat im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms begonnen, erste Projekte zu fördern und wird das in den kommenden Jahren ausweiten.

Der Artenverlust ist neben der Klimakrise die zweite große ökologische Bedrohung für uns und die Art und Weise, wie wir leben. Auch in NRW ist die biologische Vielfalt gefährdet durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen auf der „Roten Liste“ gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben sind. Artenhilfsprogramme sind entscheidend, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren. Durch Zuchtprogramme, Wiederansiedlungen oder den Schutz von Lebensräumen tragen sie dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten, die für stabile und widerstandsfähige Ökosysteme unerlässlich ist. Oft profitieren nicht nur einzelne Arten, sondern ganze Lebensräume, da viele gefährdete Tiere und Pflanzen eine Schlüsselrolle im Ökosystem spielen.

Die Förderrichtlinie Naturschutz Nordrhein-Westfalen (FöNa NRW) ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das darauf abzielt, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft finanziell zu unterstützen. Sie dient der Umsetzung der Ziele des Landesnaturschutzgesetzes sowie der ökologischen Vorgaben der Europäischen Union. Das Programm soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und natürliche Lebensräume zu schützen.

Die Förderung richtet sich an verschiedene Akteure, die sich im Bereich des Naturschutzes engagieren. Gefördert werden eine Vielzahl von Maßnahmen, die dem Schutz und der Verbesserung der natürlichen Umwelt dienen. Dazu zählen beispielsweise die Durchführung von Entwicklungs-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, der Erwerb und die Pacht von Flächen sowie spezielle Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 

Die FöNa NRW stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und die biologische Vielfalt langfristig zu sichern.

Eine weitere Fördermöglichkeit bieten die Umweltschecks. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ im Wert von jeweils 2.000 Euro zur Verfügung. Mit dieser neuen, unbürokratischen Förderung werden Projekte im Natur- und Artenschutz unterstützt. Förderfähig sind unter anderem die Anlage und Pflege von Lebensräumen sowie Maßnahmen der Naturschutzbildung und der Öffentlichkeitsarbeit.

Ohne das ehrenamtliche Engagement wären die meisten Artenhilfsprogramme nicht denkbar. Mit den Fördermöglichkeiten wollen wir bei den Sachkosten unterstützen und die Programme sichern, ausbauen und für neue Arten aufsetzen.

Übersicht Biologische Stationen und ausgewählte Artenhilfsprogramme in Nordrhein-Westfalen